Bolligen - Gemeinde dringt mit Gesuch beim Richter nicht durch
Bolligen wollte auf juristischem Weg erreichen, dass die Firma Gauch nicht als Eigentümerin des Hasco-Areals eingetragen wird. Der Richter hat dies abgelehnt.
Simon Wälti / Der Bund
Um das Gebäude der Firma Hasco Suisse AG an der Rörswilstrasse in Bolligen ist ein Rechtsstreit entbrannt. Die Gemeinde Bolligen stellte beim Kreisgericht in Belp das Gesuch, dass die Firma Gauch nicht als Eigentümerin der Parzelle ins Grundbuch eingetragen werden darf.
Dieses Gesuch für eine superprovisorische Verfügung ist jedoch nun abgelehnt worden, wie Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos) auf Anfrage sagte. Bolligen möchte das Gebäude kaufen und für einen neuen Werkhof nutzen.
Demgegenüber war am 25. Januar ein ähnlich gelagertes Gesuch der Firma Gauch vom gleichen Gericht gutgeheissen worden. Die Firma hatte verlangt, dass die Einwohnergemeinde nicht als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werde. Der Richter bewilligte dieses Gesuch. «Es ist nicht erfreulich, dass unser Gesuch nun abgelehnt wurde», sagte Burger. Allerdings habe er den Entscheid des Kreisgerichts noch nicht eingehend studieren können.
Umstrittenes Vorkaufsrecht
Der Streit in Kurzform: Die Hasco Suisse AG hat das Gewerbegebäude im Dezember für 2,2 Millionen Franken an das Ittiger Grafikunternehmen Gauch AG verkauft. Die Gauch AG will das Gebäude als neuen Firmensitz nutzen, weil der Standort in Ittigen zu klein geworden ist. Die Gemeinde Bolligen machte daraufhin ein Vorkaufsrecht geltend, der Entscheid des Gemeinderates wurde durch die Gemeindeversammlung vom 26. Januar bestätigt. Allerdings handelt es sich gemäss Gerichtsentscheid dabei um ein limitiertes Vorkaufsrecht, das auf einen Kaufpreis in der Höhe von rund 3,6 Millionen beschränkt ist. Der Gemeinde Bolligen komme im vorliegenden Fall kein Vorkaufsrecht zu, argumentierte der Richter.
Noch nicht klar ist, wie es nun in diesem Streit weitergeht. Denkbar ist, dass die Firma Gauch als neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird. Dies könnte dann allerdings wiederum von der Gemeinde Bolligen mit einer Grundbuchberichtigungsklage angefochten werden.
Dieses Gesuch für eine superprovisorische Verfügung ist jedoch nun abgelehnt worden, wie Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos) auf Anfrage sagte. Bolligen möchte das Gebäude kaufen und für einen neuen Werkhof nutzen.
Demgegenüber war am 25. Januar ein ähnlich gelagertes Gesuch der Firma Gauch vom gleichen Gericht gutgeheissen worden. Die Firma hatte verlangt, dass die Einwohnergemeinde nicht als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werde. Der Richter bewilligte dieses Gesuch. «Es ist nicht erfreulich, dass unser Gesuch nun abgelehnt wurde», sagte Burger. Allerdings habe er den Entscheid des Kreisgerichts noch nicht eingehend studieren können.
Umstrittenes Vorkaufsrecht
Der Streit in Kurzform: Die Hasco Suisse AG hat das Gewerbegebäude im Dezember für 2,2 Millionen Franken an das Ittiger Grafikunternehmen Gauch AG verkauft. Die Gauch AG will das Gebäude als neuen Firmensitz nutzen, weil der Standort in Ittigen zu klein geworden ist. Die Gemeinde Bolligen machte daraufhin ein Vorkaufsrecht geltend, der Entscheid des Gemeinderates wurde durch die Gemeindeversammlung vom 26. Januar bestätigt. Allerdings handelt es sich gemäss Gerichtsentscheid dabei um ein limitiertes Vorkaufsrecht, das auf einen Kaufpreis in der Höhe von rund 3,6 Millionen beschränkt ist. Der Gemeinde Bolligen komme im vorliegenden Fall kein Vorkaufsrecht zu, argumentierte der Richter.
Noch nicht klar ist, wie es nun in diesem Streit weitergeht. Denkbar ist, dass die Firma Gauch als neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird. Dies könnte dann allerdings wiederum von der Gemeinde Bolligen mit einer Grundbuchberichtigungsklage angefochten werden.