Bolligen - Erfolgloser Widerstand
Flachdächer seien im geschützten Dorfbild von Habstetten erlaubt, entscheidet die kantonale Baudirektion – und weist Beschwerden von Anwohnern ab.
«Ich bin schwer enttäuscht», sagt Hermann Bigler. Hier sei ein Entscheid gefällt worden, der juristisch gesehen zwar korrekt sein möge. Die örtlichen Gegebenheiten seien aber zu wenig ernst genommen worden.
Zusammen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern hat sich Bigler gegen zwei geplante Mehrfamilienhäuser mit Flachdach gewehrt. Die Argumente: Flachdächer passten nicht in das erhaltenswerte Dorfbild von Habstetten. Hier hätten die Häuser traditionelle Sattel- oder Walmdächer, und im Baureglement der Gemeinde Bolligen heisse es ja: «Der traditionelle Dorfcharakter ist zu erhalten.» Doch die Gegner drangen nicht durch. Die Gemeinde erteilte – nach Rücksprache bei Fachleuten – die Baubewilligung. Drei Anwohner reichten dagegen Beschwerde bei der kantonalen Baudirektion ein. Diese hat nun entschieden: Das Flachdach sei erlaubt. Es bewirke «keine massgebende Qualitätsminderung» des Ortsbildes und sei im Baureglement nicht explizit verboten.
Der Entscheid gilt nur für das eine der beiden geplanten Häuser (jenes an der Dorfstrasse). Die Beschwerde gegen das andere (Spittelhausweg) ist noch hängig, dürfte tendenziell aber in die gleiche Richtung gehen.
Terrain falsch gezeichnet
Das letzte Wort ist trotzdem noch nicht gesprochen. Denn erstens ist offen, ob der Flachdachentscheid der Baudirektion beim Verwaltungsgericht angefochten wird. Und zweitens gab die Baudirektion den Anwohnern immerhin in einem Punkt recht: Das Terrain beim geplanten Neubau an der Dorfstrasse sei aufgeschüttet worden und auf den Plänen nicht korrekt eingezeichnet. So lasse sich nicht beurteilen, ob die zulässige Gebäudehöhe eingehalten sei. Die Gemeinde Bolligen muss diesbezüglich nochmals über die Bücher.
Auch von anderer Seite kommt Arbeit auf die Gemeindebehörden zu. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, wollen sich Hermann Bigler und seine Mitstreiter für eine Änderung des Baureglements einsetzen. Für Dorfzonen wie Habstetten sollen Flachdächer explizit verboten werden. Auf die beiden Neubauten an der Dorfstrasse und am Spittelhausweg hätte diese Änderung aber keine Auswirkungen mehr, da sie bereits vorher geplant wurden.