Bolligen - Einbürgerungen bald günstiger
Ab 1. Januar 2006 wird für die Festsetzung der Einbürgerungsabgaben nicht mehr das Einkommen und Vermögen des antragstellenden Ausländers, sondern der effektive Aufwand massgebend sein. Dies hat für die Gemeinde beträchtliche Mindereinnah
Simon Laager, info@reinhards.ch
Diese Änderung sei aufgrund der Revision des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts notwendig, heisst es in einer Medienmitteilung des Gemeinderates Bolligen. Demnach dürfen die Gebühren ab 2006 nur noch die effektiven Kosten des Einbürgerungsverfahrens decken. Gemäss kommunalem Reglement für die Festsetzung der Einbürgerungsabgaben vom 1.12.1998 waren bisher das steuerbare Einkommen und Vermögen für die Festsetzung der Abgaben massgebend. Für Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr wird wie bisher eine pauschale Abgabe von 200 Franken erhoben.
www.bolligen.ch
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