Bolligen - Bildung eines Ausschusses für Altersfragen
Im Altersleitbild von Bolligen sind Grundlagen und Schwerpunkte der künftigen Alterspolitik der Gemeinde formuliert. Die Gemeinde will für die Planung und Umsetzung des Leitbildes einen Ausschuss für Altersfragen einsetzen. Die Gemeindeverfassung
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Bolliger Gemeinderat teilt weiter mit, dass in der Gemeinde Bolligen ein Ausschuss für Altersfragen eingesetzt wird, der die Massnahmen und Ideen des Altersleitbilds umsetzt und koordiniert.
Der Ausschuss soll den Gemeinderat in Altersfragen beraten und über die strategische Ausrichtung der Altersarbeit entscheiden. Der Gemeinderat schreibt: "Das Gremium fördert, unterstützt und begleitet die Aktivitäten in der Gemeinde und der Region zu Gunsten von Seniorinnen und Senioren in den Bereichen Information und Koordination, Gesundheit, Aktivitäten, Sicherheit, Wohnen und Mobilität."
Der Ausschuss für Altersfragen wird wie andere ständige Fachausschüsse durch den Gemeinderat bestellt. Alle wichtigen Organisationen in der Altersarbeit aber auch die Betroffenen selber sollen laut Gemeinderat vertreten sein.
Als erster Schritt ist eine Aenderung und Ergänzung der Gemeindeverfassung notwendig. Am 28.11.2006 wird darüber an der Gemeindeversammlung abgestimmt.
www.bolligen.ch
Der Ausschuss soll den Gemeinderat in Altersfragen beraten und über die strategische Ausrichtung der Altersarbeit entscheiden. Der Gemeinderat schreibt: "Das Gremium fördert, unterstützt und begleitet die Aktivitäten in der Gemeinde und der Region zu Gunsten von Seniorinnen und Senioren in den Bereichen Information und Koordination, Gesundheit, Aktivitäten, Sicherheit, Wohnen und Mobilität."
Der Ausschuss für Altersfragen wird wie andere ständige Fachausschüsse durch den Gemeinderat bestellt. Alle wichtigen Organisationen in der Altersarbeit aber auch die Betroffenen selber sollen laut Gemeinderat vertreten sein.
Als erster Schritt ist eine Aenderung und Ergänzung der Gemeindeverfassung notwendig. Am 28.11.2006 wird darüber an der Gemeindeversammlung abgestimmt.
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