Bolligen - Ärger um einen Formfehler
Endlich geht es vorwärts mit der Verlegung der Bolliger Gemeindeverwaltung. Doch ausgerechnet jetzt ist bei der Publikation im Anzeiger ein Fehler passiert.
Zuerst zum Geld: Die Gemeinde Bolligen will das Flugbrunnenareal für eine neue Wohnüberbauung freigeben. Dafür kassiert sie von der Baufirma Frutiger pro Jahr 560'000 Franken Baurechtszins. Auch die heutige Gemeindeverwaltung, die auf dem Flugbrunnenareal steht, soll zugunsten der neuen Überbauung verschwinden.
Die Gemeindeversammlung ist damit einverstanden: Sie hat letzte Woche entschieden, im Bahnhofgebiet eine neue Verwaltung zu bauen. Dieser Entscheid muss bis Ende Juli rechtskräftig sein. Ist er es nicht, fliesst der Baurechtszins erst später. Jeder Monat Verzögerung würde die Gemeinde 47'000 Franken kosten.
30 Tage warten
Nun zu den fehlenden Zeilen. Bevor der Entscheid der Gemeindeversammlung rechtskräftig werden kann, muss er im Anzeiger publiziert werden. Dort muss zwingend der Hinweis stehen, dass innert 30 Tagen das Referendum ergriffen werden kann. Kommt es zustande, folgt eine Urnenabstimmung. Geht innert 30 Tagen kein Referendum ein, wird der Entscheid der Gemeindeversammlung rechtskräftig.
Zwar wurde der Bolliger Entscheid tatsächlich im «Anzeiger Region Bern» publiziert – allerdings ohne Hinweis auf die Referendumsfrist. Die 30-tägige Frist hat also noch gar nicht begonnen. Damit ist plötzlich ungewiss, ob der Entscheid der Gemeindeversammlung bis Ende Juli rechtskräftig ist.
Technischer Fehler
«Das ist eine ärgerliche Geschichte», sagt Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber (FDP). Weder ihr noch den anderen Bolliger Behördenmitgliedern ist der fehlende Referendumshinweis aufgefallen. Nachdem sie von dieser Zeitung darauf aufmerksam gemacht wurden, begannen sie sogleich mit den Abklärungen. Fazit: Die Gemeinde Bolligen hat die Publikation korrekt beim Anzeiger eingereicht. «Wegen eines technischen Fehlers» wurde der Eintrag aber ohne Referendumshinweis abgedruckt, wie Anzeiger-Geschäftsführer Christof Ramseier bestätigt.
Nach Rücksprache mit Juristen haben die Verantwortlichen des Anzeigers und der Gemeinde beschlossen, die Publikation nächsten Mittwoch nochmals abzudrucken – diesmal komplett. Die Referendumsfrist läuft danach bis zum 21. Juli. «Wir hoffen, dass der Entscheid bis Ende Juli doch noch rechtskräftig ist», sagt Kathrin Zuber. Damit der Baurechtszins von Anfang an fliesst.
EVP verzichtet
So könnte die Geschichte doch noch gut enden. Zumal ein Referendum bis jetzt nicht in Sicht ist. Die EVP, welche der Verlegung der Gemeindeverwaltung am kritischsten gegenüberstand, hat in der «Bantiger Post» angekündigt: Man verzichte auf das Referendum, da die Kosten einer Verzögerung zu hoch wären.
Die Gemeindebehörden werden ebenfalls ihre Lehren aus der Geschichte ziehen. «Wir werden die Publikationen künftig nochmals genau anschauen», sagt Kathrin Zuber.