Bolligen - 94 Einsprachen gegen Ortsplanungsrevision

Anwohner und Direktbetroffene haben insgesamt 94 Einsprachen und drei Rechtsverwahrungen gegen die Bolliger Ortsplanungsrevision eingereicht. Im März und April sollen die Einspracheverhandlungen durchgeführt werden.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
Vom 25. Januar bis und mit 25. Februar 2008 lag die Ortsplanungsrevision Bolligen öffentlich auf. An den insgesamt fünf Info-Veranstaltungen auf der Gemeindeverwaltung konnten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher mit Vertretern der Planungskommission und der Bauverwaltung viele Gespräche führen sowie Fragen oder Unklarheiten diskutieren. Die eingereichten Einsprachen umfassen folgende Themenbereiche:

Die 3 Mobilfunk Anbieter Swisscom, Sunrise und Orange beantragen, die Bestimmungen betr. Antennenanlagen im neuen Baureglement ersatzlos zu streichen. Der Schutzgedanke werde zu stark gewichtet, ihr Auftrag für eine flächendeckende Versorgung könne so nicht mehr erfüllt werden.

8 Einsprecher wenden sich gegen das Projekt eines Schräglifts von der Station Bolligen an die Hühnerbühlstrasse. Sie befürchten eine Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre, zusätzliche Lärmimmissionen, Wertverlust ihrer Liegenschaften und Einschränkung der Aussicht.

38 Einsprecher (darunter viele vervielfältigte Einsprachen) befürchten eine Beeinträchtigung der einheitlich gewachsenen Quartiere mit Ein- und Zweifamilienhäusern in den Zonen W1 und W2 durch die neuen Bestimmungen des Baureglements, wenn in der W2 die Gebäudelänge neu auf 30 m erhöht werden würde.

22 Einsprecher (darunter viele vervielfältigte Einsprachen) sind der Meinung, dass heute weniger auf eine stetig wachsende Quantität der überbauten Landflächen als vielmehr auf eine auch zukünftig gute lebensfreundliche Qualität der Gemeindegebiete geachtet werden muss. Die ländlichen Teile der Gemeinde sollten der Landwirtschaft und als Erholungsgebiete erhalten bleiben. Jegliche Einzonungen in Habstetten seien deshalb abzulehnen.

3 Einsprecher mit 36 Mitunterzeichnern wenden sich gegen die Einzonung Lutertal auf dem Areal der Familiengärten und des Tennisplatzes. Sie machen geltend, dass Grünflächen im Dorf nicht zubetoniert werden dürfen. Ältere Bürger wünschten sich nicht nur alters- und behindertengerechte Wohnungen sondern auch eine für sie erlebbare Umgebungsgestaltung.

3 Einsprecher stellen den Antrag, im Baugebiet Gässlisacher keine Gartenzone zu schaffen sondern diesen Teil der Grundstücke ebenfalls in die W1 einzuzonen. Wenn der Gässlisacher ausgebaut werden soll, dann mache eine Gartenzone keinen Sinn.

1 Einsprecher beantragt in Form eines Wiedererwägungsgesuchs, im Gässlisacher drei zusätzliche Parzellen einzuzonen, obschon dieses Begehren bereits im Rahmen der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) negativ beurteilt worden ist.

1 Einsprecher wendet sich nicht grundsätzlich gegen zusätzliche Einzonungen in Habstetten, sondern gegen den zu erwartenden Mehrverkehr. Die Verkehrssituation auf dem Dorfplatz Habstetten sei schon heute nicht gelöst. Durch Neueinzonungen werde die Situation noch verschärft.

5 Einsprecher beantragen, die Zufahrt zur neu einzuzonenden Zone mit Planungspflicht Hubelgut nicht wie vorgeschlagen von der Dorfstrasse her vorzusehen, sondern das Baugebiet über die Hubelgasse zu erschliessen.

1 Einsprecher und 26 Mitunterzeichner wenden sich gegen die Grösse des einzuzonenden Gebiets Rörswil. Sie befürchten erheblichen Mehrverkehr und eine Verschlechterung der Wohnqualität. Deshalb sei die Erschliessung dieses Gebiets nicht über die Hühnerbühlstrasse sondern mit einer Brückenvariante zu lösen.

6 Einsprecher wovon einer mit 122 Mitunterzeichnern beantragen, auf die Einzonungen Rörswil und Hühnerbühl Ost zu verzichten und die Gebiete stattdessen ins Landschaftsschutzgebiet Riedli-Hühnerbühl einzuschliessen. Sie befürchten einen massiven Verlust von Lebens- und Wohnqualität in der Gemeinde Bolligen sowie einen Wertverlust ihrer Liegenschaften. Die Verkehrserschliessung resp. der berechnete Mehrverkehr über die Hühnerbühlstrasse sei unzumutbar.

1 Einsprecher beantragt, die Parzelle Nr. 2697 nicht in die Zone für öffentliche Nutzung für die Erweiterung des Sportplatzes Wegmühle einzuzonen sondern in der Landwirtschaftszone zu belassen.

1 Einsprecher wendet sich gegen die Nichteinzonung seines Grundstücks im Gebiet Stockere. Dieses Einzonungsbegehren wurde im Rahmen der Vorprüfung vom AGR abgelehnt.

2 Einsprachen richten sich gegen Teile des Zonenplans 2 Landschaft. Sie beantragen, das Schutzgebiet Nr. 5 „Amphibienstandort Wysshus“ mit den dazugehörigen Schutzbestimmungen erstzlos zu streichen und die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Parzelle zu gewährleisten. Zudem sei der erweiterte Schutzperimeter entlang des Stampbachs zurück zu nehmen.

1 Einsprache richtet sich gegen die Bestimmungen betr. Flachdachbauten im Baureglement. Es wird argumentiert, die Vorschriften seien so nicht praktikabel.

1 Einsprecher beantragt, die Geschosszahl in der ZPP Lutertal von 2 auf 3 zu erhöhen, damit preisgünstige Wohnungen realisiert werden können. Zudem schlägt er vor, in der ZPP Pfrundland die Verkehrserschliessung ab der Worblentalstrasse und von der Kistlerstrasse gleich zu gewichten.


Der Bolliger Gemeinderat schreibt in einer Medienmitteilung, er, die Planungskommission und die Projektorganisation stünden hinter dem Projekt Ortsplanungsrevision. Er schreibt weiter: „Die Ortsplanungsrevision ist ausgewogen. Sie bringt mehr Schutz im und am Siedlungsgebiet. Es sind sehr massvolle Einzonungen vorgesehen. Bolligen bleibt weiterhin sehr grün – grüner als andere Agglomerationsgemeinden.“ Zudem ermöglichten die Weilerzonen den Dorfschaften Ferenberg, Bantigen und Flugbrunnen eine gewisse erwünschte Dorfentwicklung.

www.bolligen.ch

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Erstellt: 03.03.2008
Geändert: 03.03.2008
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