Boll/Vechigen - Grössere Beträge für Kindergarten und Unwetterschäden
Der Vechiger Gemeindeart hat zwei Kredite für die Sanierung des Kindergartens Boll-Sinneringen und die Reparatur von Strassen und Gewässern nach den Unwettern gesprochen.
"Der Kindergarten in Boll-Sinneringen wurde im Jahr 1969 erbaut und weist einen beträchtlichen Sanierungs- und Erneuerungsbedarf aus", so der Gemeinderat. Im Finanz- und Investitionsplan seifür die Jahre 2021 bis 2023 ein Betrag von insgesamt etwas über einer Millionen Franken eingestellt worden. "Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll nun in einem ersten Schritt aufgezeigt werden, welche Varianten und Möglichkeiten sich für die Realisierung des Kindergartenprojektes ergeben. In Kenntnis aller Vor- und Nachteile der einander gegenübergestellten Varianten soll anschliessend der Projektierungsauftrag ausgelöst werden."
Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie genehmigte der Gemeinderat einen Kredit von 25 000 Franken. "Die Schulraumplanung geht nach wie vor davon aus, dass der bestehende Schul- und Kindergartenraum auch längerfristig den Bedürfnissen der Gemeinde entspricht", schreibt der Gemeinderat.
Unwetterschäden: Kanton zahlt mit
Die starken Regenfälle in den Monaten Mai und Juli 2021 hätten in der Gemeinde vor allem den Gewässern und vielen Naturstrassen stark zugesetzt. "Obwohl die Gemeinde Vechigen im Vergleich zu anderen Regionen im Kanton Bern von grossen Unwettern weitgehend verschont blieb, haben die grossen Wassermengen vor allem an den kleineren Gewässern und den Naturstrassen ausserhalb des Baugebietes grössere Schäden verursacht und erforderten rasches Handeln", teilt der Gemeinderat mit. Viele der Aufräum- und Sanierungsarbeiten hätten durch den Werkhof Vechigen erbracht werden können und lediglich zusätzliches Baumaterial erfordert. Vereinzelt seien auch Unternehmereinsätze erforderlich.
"Der Gemeinderat genehmigte für die Behebung der Unwetterschäden an Naturstrassen einen gebundenen Nachkredit von 35 000 Franken und für die Behebung der Schäden und den zusätzlichen Unterhalt an öffentlichen Gewässern einen gebundenen Nachkredit von 30 000 Franken." Der Kanton habe für die Unterhaltsarbeiten an den Gewässern im Rahmen einer Ortsbegehung eine Kostenbeteiligung von 30 Prozent der Kosten in Aussicht gestellt.