Bleiken/Brenzikofen - Nachbarschaftsstreit im Paradies
An der Grenze zu Brenzikofen, in einer idyllischen Waldlichtung, streiten zwei Nachbarn um den Abriss und Neubau eines alten Hauses.
Marco Zyssset, Thuner Tagblatt
Martin Rindlisbacher schüttelt den Kopf. Als seine beiden Töchter vor einem Jahr in den Kindergarten kamen, meldeten er und seine Frau die beiden Mädchen bereits in Bleiken an. Ohne die Mädchen hätte der Bleikner Kindergarten wohl schliessen müssen. Seither fährt die Mutter ihre Töchter täglich mit dem Velo von Brenzikofen nach Bleiken und holt sie wieder ab. «Wir gingen davon aus, dass wir in absehbarer Zeit nach Bleiken umziehen», sagt Martin Rindlisbacher.
Gesetz in Frage gestellt?
Doch der Umzug verzögert sich. Grund: Noch kann ihr Haus nicht abgerissen und neu gebaut werden. Gegen das Baugesuch ist eine Einsprache des benachbarten Landbesitzers eingegangen. So wird die ganze Angelegenheit plötzlich kompliziert. Die beiden Parzellen liegen idyllisch in einer Waldlichtung auf der Anhöhe zwischen Kiesental und Falken-fluh. Rindlisbachers Parzelle mit einem Haus liegt auf Brenzikofner Boden. Die Parzelle des Nachbarn mit zwei Häusern liegt auf Bleikner Boden. Zu beiden Grundstücken gehört Landwirtschaftsland, und beide Parzellen sind gemeinsam erschlossen.
Bei der Einsprache führe der Nachbar «alle möglichen, vor allem aber denkmalpflegerische» Gründe auf. «Er moniert beispielsweise, das Haus sei erhaltenswert und dürfe deshalb nicht abgerissen werden, oder es seien nicht alle Profile sichtbar.» Denn: Die Familie plant, das Haus um ein paar Meter in Richtung der Parzellengrenze zu verschieben, damit hinter dem Haus ein Freilaufstall für drei Pferde Platz hat, ohne dass die Linde, die dort steht, gefällt werden muss. «Zudem soll das neue Haus etwas höher werden, als es heute ist», sagt Martin Rindlisbacher. Grund seien die höheren Räume, die bei einem Neubau vorgeschrieben seien. «Die Denkmalpflege», betont der Bauherr, «hat uns bei der Planung eng begleitet und uns genau auf die Finger geschaut – und schliesslich auch grünes Licht für unser Projekt gegeben.» Zudem sei die Bausubstanz so schlecht, dass das Haus nicht umgebaut werden könne.
Genau das versteht und glaubt der Mann*, dem das Land neben Rindlisbachers gehört, nicht: «Wenn wir solche Häuser nicht erhalten, frage ich mich, welche Häuser dann überhaupt noch wert sind, erhalten zu werden.» Er sei überzeugt, die Bausubstanz sei in so gutem Zustand, dass das Gebäude bewohnbar sei. Der Nachbar beruft sich auch auf Dokumente, die seiner Meinung nach belegen, dass Rindlisbachers Haus «Im Holz» ob Brenzikofen erhalten bleiben solle.
Ball liegt beim Kanton
Für den Einsprecher ist klar: «Wenn hier ein Abriss bewilligt wird, ist die ganze Gesetzgebung, auf der die Denkmalpflege basiert, infrage gestellt.» Im Rahmen des Einspracheverfahrens liegt der Ball nun beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Dieses wird das Baugesuch einer «umfassenden Neubeurteilung» unterziehen, in der auch die Argumente des Einsprechers betrachtet werden, wie auf Anfrage zu erfahren war.
Gesetz in Frage gestellt?
Doch der Umzug verzögert sich. Grund: Noch kann ihr Haus nicht abgerissen und neu gebaut werden. Gegen das Baugesuch ist eine Einsprache des benachbarten Landbesitzers eingegangen. So wird die ganze Angelegenheit plötzlich kompliziert. Die beiden Parzellen liegen idyllisch in einer Waldlichtung auf der Anhöhe zwischen Kiesental und Falken-fluh. Rindlisbachers Parzelle mit einem Haus liegt auf Brenzikofner Boden. Die Parzelle des Nachbarn mit zwei Häusern liegt auf Bleikner Boden. Zu beiden Grundstücken gehört Landwirtschaftsland, und beide Parzellen sind gemeinsam erschlossen.
Bei der Einsprache führe der Nachbar «alle möglichen, vor allem aber denkmalpflegerische» Gründe auf. «Er moniert beispielsweise, das Haus sei erhaltenswert und dürfe deshalb nicht abgerissen werden, oder es seien nicht alle Profile sichtbar.» Denn: Die Familie plant, das Haus um ein paar Meter in Richtung der Parzellengrenze zu verschieben, damit hinter dem Haus ein Freilaufstall für drei Pferde Platz hat, ohne dass die Linde, die dort steht, gefällt werden muss. «Zudem soll das neue Haus etwas höher werden, als es heute ist», sagt Martin Rindlisbacher. Grund seien die höheren Räume, die bei einem Neubau vorgeschrieben seien. «Die Denkmalpflege», betont der Bauherr, «hat uns bei der Planung eng begleitet und uns genau auf die Finger geschaut – und schliesslich auch grünes Licht für unser Projekt gegeben.» Zudem sei die Bausubstanz so schlecht, dass das Haus nicht umgebaut werden könne.
Genau das versteht und glaubt der Mann*, dem das Land neben Rindlisbachers gehört, nicht: «Wenn wir solche Häuser nicht erhalten, frage ich mich, welche Häuser dann überhaupt noch wert sind, erhalten zu werden.» Er sei überzeugt, die Bausubstanz sei in so gutem Zustand, dass das Gebäude bewohnbar sei. Der Nachbar beruft sich auch auf Dokumente, die seiner Meinung nach belegen, dass Rindlisbachers Haus «Im Holz» ob Brenzikofen erhalten bleiben solle.
Ball liegt beim Kanton
Für den Einsprecher ist klar: «Wenn hier ein Abriss bewilligt wird, ist die ganze Gesetzgebung, auf der die Denkmalpflege basiert, infrage gestellt.» Im Rahmen des Einspracheverfahrens liegt der Ball nun beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Dieses wird das Baugesuch einer «umfassenden Neubeurteilung» unterziehen, in der auch die Argumente des Einsprechers betrachtet werden, wie auf Anfrage zu erfahren war.