Biglen - Wahlbeschwerde abgewiesen
Der Gemeinderat von Biglen ist definitiv gewählt. Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hat die Wahlbeschwerde abgewiesen.
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Gegen die Gemeinderatswahl vom 27. November 2011 in Biglen hatte eine Stimmbürgerin Beschwerde eingereicht. Sie bemängelte, dass der gleichentags als einziger Kandidat im Majorzverfahren zu wählende Gemeinde- und Gemeinderatspräsident sich auch um einen der 6 weiteren Gemeinderatssitze bewarb und dank seinem Bekanntheitsgrad das Ergebnis verfälschte.
Christoph Lerch, Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, hatte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.
Das Reglement der Einwohnergemeinde Biglen über Abstimmungen und Wahlen sieht vor, dass der Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person) im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt wird, die 6 weiteren Mitglieder des Gemeinderats hingegen separat im Verhältniswahlverfahren (Proporz). Kandidiert für das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium eine einzige Person, wird sie in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Dies war im November 2011 der Fall. Peter Habegger war einziger Kandidat für das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium. Dies stand bereits am 3. Oktober 2011 beim Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge fest. Peter Habegger kandidierte zusätzlich für einen der 6 weiteren Sitze im Gemeinderat.
Die Beschwerdeführerin machte geltend, die Kandidatur als weiteres Gemeinderatsmitglied stelle eine Verletzung des Wahlreglements und eine Irreführung der Stimmberechtigten dar, weil ja bereits feststand, dass er in stiller Wahl zum Präsidenten erklärt werden würde.
Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hat nun die Beschwerde abgewiesen. Er bezeichnet die Doppelkandidatur von Peter Habegger als zulässig und mit dem Wahlreglement vereinbar.
Christoph Lerch, Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, hatte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.
Das Reglement der Einwohnergemeinde Biglen über Abstimmungen und Wahlen sieht vor, dass der Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person) im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt wird, die 6 weiteren Mitglieder des Gemeinderats hingegen separat im Verhältniswahlverfahren (Proporz). Kandidiert für das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium eine einzige Person, wird sie in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Dies war im November 2011 der Fall. Peter Habegger war einziger Kandidat für das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium. Dies stand bereits am 3. Oktober 2011 beim Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge fest. Peter Habegger kandidierte zusätzlich für einen der 6 weiteren Sitze im Gemeinderat.
Die Beschwerdeführerin machte geltend, die Kandidatur als weiteres Gemeinderatsmitglied stelle eine Verletzung des Wahlreglements und eine Irreführung der Stimmberechtigten dar, weil ja bereits feststand, dass er in stiller Wahl zum Präsidenten erklärt werden würde.
Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hat nun die Beschwerde abgewiesen. Er bezeichnet die Doppelkandidatur von Peter Habegger als zulässig und mit dem Wahlreglement vereinbar.