Biglen - Spezialkommissionen für den Schulhausbau
mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Der Gemeinderat von Biglen hat für das Projekt „Neubau eines Schulhauses“ Spezialkommissionen eingesetzt. In die Baukommission „Schulhaus“ wurden Ulrich Moser (Präsident), Jean-Paul Mange, Hans Ulrich Schaller, Esther Imobersteg, Urs Freiburghaus, Peter Töngi, Friedrich Lenz, Peter Appenzeller, Rosmarie Baumann und Ulrich Krattiger (Sekretär) gewählt.
Die Begleitkommission „Finanzen/Kontrolle“ bilden Walter Eggimann, Beatrice Siegenthaler und Ulrich Aeschlimann.
Die Gemeindeversammlung hatte die Ueberbauungsordnung „Schulhaus Nr. 26/2001“ am 30. November 2001 genehmigt. Die Urnenabstimmung vom 2. Dezember 2001 für den Neubau des Schulhauses (Krediterteilung) hatte die Vorlage ebenfalls angenommen.
Baubeginn verzögert sich
Die Überbauungsordnung mit der unerledigten Einsprache wurde am 4. Januar an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Wie der Gemeinderat von Biglen mitteilt, wird die unerledigte Einsprache zu Verzögerungen führen; das Amt rechne für die Behandlung der Überbauungsordnung mit rund drei Monaten.
Ein vorzeitiger Baubeginn sei unter diesen Voraussetzungen nicht möglich und der Bezug der neuen Räumlichkeiten am 1. August 2002 sei damit unmöglich. Die Gemeindeorgane suchten jetzt intensiv nach einer kostengünstigen
Übergangslösung.
Die Begleitkommission „Finanzen/Kontrolle“ bilden Walter Eggimann, Beatrice Siegenthaler und Ulrich Aeschlimann.
Die Gemeindeversammlung hatte die Ueberbauungsordnung „Schulhaus Nr. 26/2001“ am 30. November 2001 genehmigt. Die Urnenabstimmung vom 2. Dezember 2001 für den Neubau des Schulhauses (Krediterteilung) hatte die Vorlage ebenfalls angenommen.
Baubeginn verzögert sich
Die Überbauungsordnung mit der unerledigten Einsprache wurde am 4. Januar an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Wie der Gemeinderat von Biglen mitteilt, wird die unerledigte Einsprache zu Verzögerungen führen; das Amt rechne für die Behandlung der Überbauungsordnung mit rund drei Monaten.
Ein vorzeitiger Baubeginn sei unter diesen Voraussetzungen nicht möglich und der Bezug der neuen Räumlichkeiten am 1. August 2002 sei damit unmöglich. Die Gemeindeorgane suchten jetzt intensiv nach einer kostengünstigen
Übergangslösung.