Biglen - Lärm um Mäuerchen
Das Verwaltungsgericht stellt sich hinter den Kanton und die Gemeinde Biglen: Die knapp zwei Meter lange Mauer auf einer Brücke über den Biglenbach muss weg.
Laura Fehlmann / Berner Zeitung BZ
Die Geschichte begann positiv: Im August 2010 bewilligte die Gemeinde Biglen den Aus- und Umbau des ehemaligen Restaurants Sonne. Weil die Liegenschaft direkt am Biglenbach liegt, bestanden Gutachten bezüglich Hochwassergefahr. Dieses riet zum Erhöhen einer Mauer entlang des Biglenbachs. Diese Mauer war auf den Plänen eingezeichnet sowie eine auf der Brücke, allerdings schwarz anstatt rot.
Dies erweckte den Anschein, dass die Mauer bereits bestehe. Sie wurde aber neu gebaut. Danach erhob ein Nachbar Einsprache gegen das 50 Zentimeter hohe und knapp zwei Meter lange Mäuerchen auf der Brücke. Die Gemeinde Biglen und die kantonale Baudirektion (BVE) gaben dem Einsprecher Recht.
Der Bauherr ging für die Mauer vor Verwaltungsgericht. Dieses wies nun die Beschwerde ab und befand, das Bauwerk auf der Brücke sei nicht Gegenstand der Baubewilligung und müsse rückgebaut werden. Der Bauherr muss zwar die Verfahrenskosten von 3000 Franken übernehmen, ist über das Urteil nicht unglücklich. Er sei bereit gewesen, die Mauer zu entfernen, und froh, dass dies von amtlicher Seite nun unterstützt werde. So trage er bei einem Hochwasser nicht die Verantwortung für allfällige Wasserschäden beim Nachbarn.
Der Bauherr wird den Fall voraussichtlich nicht an das Bundesgericht weiterziehen. Man hoffe, für die umstrittene Mauer eine sinnvolle Lösung zu finden, bei der alle Beteiligten zufrieden seien, sagt Gemeindeschreiber Ferdinand Zürcher auf Anfrage. Die Gemeinde sei derzeit daran, eine Gefahrenkarte für Hochwasserschutz auszuarbeiten.
Dies erweckte den Anschein, dass die Mauer bereits bestehe. Sie wurde aber neu gebaut. Danach erhob ein Nachbar Einsprache gegen das 50 Zentimeter hohe und knapp zwei Meter lange Mäuerchen auf der Brücke. Die Gemeinde Biglen und die kantonale Baudirektion (BVE) gaben dem Einsprecher Recht.
Der Bauherr ging für die Mauer vor Verwaltungsgericht. Dieses wies nun die Beschwerde ab und befand, das Bauwerk auf der Brücke sei nicht Gegenstand der Baubewilligung und müsse rückgebaut werden. Der Bauherr muss zwar die Verfahrenskosten von 3000 Franken übernehmen, ist über das Urteil nicht unglücklich. Er sei bereit gewesen, die Mauer zu entfernen, und froh, dass dies von amtlicher Seite nun unterstützt werde. So trage er bei einem Hochwasser nicht die Verantwortung für allfällige Wasserschäden beim Nachbarn.
Der Bauherr wird den Fall voraussichtlich nicht an das Bundesgericht weiterziehen. Man hoffe, für die umstrittene Mauer eine sinnvolle Lösung zu finden, bei der alle Beteiligten zufrieden seien, sagt Gemeindeschreiber Ferdinand Zürcher auf Anfrage. Die Gemeinde sei derzeit daran, eine Gefahrenkarte für Hochwasserschutz auszuarbeiten.