Biglen - Die Steuern werden gesenkt
Der Gemeinderat und die Finanzverwalterin präsentierten den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung einen Voranschlag 2009 mit einem erheblichen Aufwandüberschuss. Trotzdem erhielten die Steuerzahler ein verfrühtes Weihnach
Markus Wehner
Erfreut nahmen die 64 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Kenntnis, dass der Gemeinderat die Steuern von bisher 1.74 Einheiten für das Jahr 2009 auf 1.64 Einheiten senkt. Finanzverwalterin Beatrice Siegenthaler zeigte auf, dass gemäss Finanzplanung 2009 - 2013 die Tragbarkeitskriterien auch mit der tieferen Steueranlage dank einem vorhandenen Eigenkapital von 1,4 Millionen (neun Steuerzehntel) erfüllt sind. Der Aufwandüberschuss von rund 235'000 Franken kann durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden. Durch die Neuregelung des Bundesfinanzausgleichs und der Aufgabenteilung Bund/Kantone fallen die Gemeindebeiträge an die AHV und IV weg; demgegenüber führt die Steuergesetzrevision zu einem Ausfall von rund 5 Prozent bei den Einkommenssteuern und 3 Prozent bei den Vermögenssteuern.
"Der Gemeinderat hat sich in der Zeit von weltweiten Finanzkrisen entschlossen, antizyklisch zu handeln und, da sich in unserer Gemeinde in nächster Zeit keine grossen Investitionen abzeichnen, die Steuern zu senken, um damit den Bürgern Gelegenheit zu geben, mehr Geld ausgeben zu können", begründete die Finanzverwalterin die Haltung des Gemeinderates. Zusätzlich soll mit dieser Massnahme die Standortattraktivität erhöht werden. Der Voranschlag wurde ohne Gegenstimmen genehmigt.
Ebenfalls angenommen wurde das neue Reglement über die Spezialfinanzierung "Abgeltung der Planungsmehrwerte". Planungsvorteile werden durch die Steuergesetzgebung erfasst; ausserdem können sich die Grundeigentümer, denen durch Planungsmassnahmen zusätzliche Vorteile verschafft werden, insbesondere bei der Bewilligung besonderer Bauten und Anlagen oder von grösseren Überbauungen, verpflichten, einen angemessenen Planungsmehrwertes für bestimmte öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Dieses Geld fliesst in eine Spezialfinanzierung und wird von der Gemeinde für Infrastruktur-Projekte verwendet.
Das Reglement für die Gemeindeausgleichkasse wurde ersatzlos aufgehoben.
www.biglen.ch
"Der Gemeinderat hat sich in der Zeit von weltweiten Finanzkrisen entschlossen, antizyklisch zu handeln und, da sich in unserer Gemeinde in nächster Zeit keine grossen Investitionen abzeichnen, die Steuern zu senken, um damit den Bürgern Gelegenheit zu geben, mehr Geld ausgeben zu können", begründete die Finanzverwalterin die Haltung des Gemeinderates. Zusätzlich soll mit dieser Massnahme die Standortattraktivität erhöht werden. Der Voranschlag wurde ohne Gegenstimmen genehmigt.
Ebenfalls angenommen wurde das neue Reglement über die Spezialfinanzierung "Abgeltung der Planungsmehrwerte". Planungsvorteile werden durch die Steuergesetzgebung erfasst; ausserdem können sich die Grundeigentümer, denen durch Planungsmassnahmen zusätzliche Vorteile verschafft werden, insbesondere bei der Bewilligung besonderer Bauten und Anlagen oder von grösseren Überbauungen, verpflichten, einen angemessenen Planungsmehrwertes für bestimmte öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Dieses Geld fliesst in eine Spezialfinanzierung und wird von der Gemeinde für Infrastruktur-Projekte verwendet.
Das Reglement für die Gemeindeausgleichkasse wurde ersatzlos aufgehoben.
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