Biglen - Bestattungs- und Friedhofreglement genehmigt

Die Gewerbe- und Gemeindepolizei des Kantons Bern hat das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Biglen am 9. Januar 2002 genehmigt. Das Reglement ist mit die­ser Genehmigung in Kraft getreten.

mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch

Nach der Auflösung des Gemeindeverbandes „Bürger­liche Kirchgemeinde Biglen“ (Gemeinden Arni, Biglen, Landiswil) per 31. Dezember 2000 hatten die
Standort­gemeinden von Friedhofanlagen (Biglen und Landis­wil) für das Jahr
2001 im Sinne einer Übergangslösung noch die bisherigen Reglementsbestimmungen übernommen. Das neue Bestattungs- und Friedhofreglement hat die Gemeindeversammlung von Biglen am 30. No­vember 2001 erlassen.

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Erstellt: 22.01.2002
Geändert: 22.01.2002
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