Beschluss über eine gebundene Ausgabe
Oberdiessbach
Der Gemeinderat genehmigte am 6. August 2014 einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 350 000 als gebundene gebundene Ausgabe im Sinne von Art. 29 der Gemeindeordnung Oberdiessbach. Mit dem Betrag werden die dringenden Sanierungsmassnahmen nach dem Murgang im Gebiet Schlupf vom 13. Juli 2014 finanziert. Über den Projektumfang, die Höhe des Betrages und die zeitliche Umsetzung bestand kein Handlungsspielraum.
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Erstellt:
14.08.2014
Geändert: 14.08.2014
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