Bern-Belp - Deltasegler gegen Südanflug
Gegen den geplanten Südanflug auf den Flughafen Bern-Belp formiert sich weiterer Widerstand: Der Hängegleiterverband hat zusammen mit dem Aeroclub der Schweiz eine Beschwerde eingereicht; ebenso die Vereinigung gegen Fluglärm.
«Der SHV hat gegen das Verfahren zum Anflug auf die Piste 32 in Bern-Belp beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht», teilt der Schweizerische Hängegleiterverband (SHV) gestern auf seiner Internetseite mit. Der Verband stellt fest, dass «der vermutlich nötige kontrollierte Luftraum zwar nicht Teil dieser Genehmigung» für das satellitengestützte Anflugverfahren ist, welches das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im Januar bewilligt hat (wir berichteten), «sondern noch ausgearbeitet und bewilligt werden muss». Dennoch habe der Verband einen Anwalt engagiert, um abzuklären, wie die Chancen eines Weiterzugs an das Bundesverwaltungsgericht liegen. Zusätzlich hat gemäss der Mitteilung des SHV auch der Aeroclub der Schweiz (AeCS) zwei Gutachten erstellt. Aufgrund von diesen wurde beschlossen, gemeinsam gegen die Bazl-Verfügung zum Betriebsreglement, welches das eigentliche Anflugverfahren beinhaltet, eine Teilbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
Schluss mit Deltafliegen?
Konkret geht es unter anderem darum, dass namentlich die Deltafliegerei ab der Falkenfluh ob Brenzikofen sowie der Flugbetrieb des Flugplatzes Thun je nach Ausgestaltung des kontrollierten Luftraums massiv beeinträchtigt oder gar verunmöglicht würden. Deshalb werde sich der SHV bei der Anhörung zur Luftraumänderung und in direkten Gesprächen mit dem Flughafen «so oder so nach Kräften einsetzen, um Verbesserungen für die betroffenen Gebiete zu erzielen».
Dieser Prozess wird laut dem Bazl aber erst gestartet, wenn das Bundesverwaltungsgericht einen rechtsgültigen Entscheid gefällt hat. Mit einer Einführung des Südanflugs sei demnach «nicht vor Frühling 2020 zu rechnen».
Petition als Hilferuf
Hingegen schreibt der SHV, er unterstütze die lancierte Petition zur Schliessung des Flughafens Bern nicht. «Die Petition kann aber als Hilferuf der betroffenen Hängegleiterpiloten verstanden werden», heisst es in der Mitteilung des Verbands. Denn: «Tatsächlich sind viele beliebte Fluggebiete vom geplanten Südanflug bedroht.»
Zweifel an Umweltbericht
Auch die Vereinigung gegen Fluglärm will den Bazl-Entscheid nicht auf sich sitzen lassen und reicht Beschwerde ein. «Der Instrumentenanflug aus dem Süden steigert die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität des Flughafens Bern», schreibt sie. Zusammen mit der geplanten vierten Ausbauetappe führe das neue Verfahren zu mehr Flugverkehr und Lärm. Sie kritisiert vor allem den «lückenhaften» Umweltverträglichkeitsbericht.
Er weise «gravierende Mängel» auf und stütze sich teilweise auf veraltete Daten. Zudem sei das rechtliche Gehör verwehrt worden. Bereits bekannt ist, dass die Gemeinde Münsingen Beschwerde gegen den Entscheid führt. maz/rei