Berichtigung: Fahrlässige Tötung

rei / Berner Zeitung BZ
2010 wurde in Münsingen ein Kind überfahren. Der Artikel zur Gerichtsverhandlung (Artikel der Berner Zeitung von gestern) enthält einen Fehler: Die zwei Männer waren nicht der vorsätzlichen Tötung, sondern der fahrlässigen Tötung angeklagt worden. Der Autofahrer wurde verurteilt, der Begleiter des Kindes freigesprochen.

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Erstellt: 12.12.2013
Geändert: 12.12.2013
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