Beiträge aus der unselbständigen Stiftung «Legat Beutler»

Oberdiessbach

Mit der Fusion Oberdiessbach und Aeschlen hat die Gemeinde Oberdiessbach das Legat Beutler übernommen. Dieses sieht vor, dass Kapital und Ertrag zugunsten pensionierter in Oberdiessbach heimatberechtigte Personen verwendet werden können, für

  • Altersanlässe, Altersausflüge, …
  • Fahrkosten für regelmässige Therapie-, Klinik- oder Heimaufenthalte, die von keiner anderen Institution übernommen werden,
  • Beiträge an Hilfsmittel, an welche die IV keine Leistungen erbringt,
  • weitere Beiträge, auf Gesuch hin, sind von Fall zu Fall zu entscheiden.


Alle Personen mit Heimatort Oberdiessbach erhalten, unabhängig ihres Wohnsitzes, auf Gesuch hin finanzielle Beiträge an obenstehende Auslagen. Ihr schriftliches Gesuch, mit entsprechenden Quittungsbelegen und Angabe einer Zahlungsverbindung, reichen Sie uns bitte bis spätestens 30. September 2015 ein.

Die Veröffentlichung der Beitragsvoraussetzungen erfolgt jeweils jährlich.


Finanzverwaltung Oberdiessbach


Statistik

Erstellt: 27.08.2015
Geändert: 27.08.2015
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