Baupublikation BG Nr.: bbew 369/2012

Biglen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. 

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
 
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 16. August 2012

Statistik

Erstellt: 16.08.2012
Geändert: 16.08.2012
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