Baugesetz: Worb schöpft keine Mehrwerte bei Aufzonungen ab

ad, Der Bund

Die Gemeinde Worb passt ihre Sätze bei der Abschöpfung von Planungsmehrwerten an. Solche entstehen, weil bei Ein- oder Umzonungen die betroffenen Grundstücke an Wert gewinnen. Da der Kanton das Baugesetz geändert hat, müssen die Gemeinden ihre Vorgaben anpassen. Bisher schöpfte Worb 50 Prozent des Mehrwerts bei Neueinzonungen ab, künftig sind es bei Neu- und Umzonungen 40 Prozent. Bei Neueinzonungen steigt der Satz zudem an, ab dem sechsten Jahr sind es 45 Prozent, ab dem elften Jahr 50 Prozent. Das Worber Parlament genehmigte die Anpassung des Reglements einstimmig.

Allerdings hätte Worb weiter gehen können. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden in der Region Bern erhebt Worb keine Mehrwertabgabe bei Aufzonungen. Sie befürchtet, dass ansonsten das verdichtete Bauen gefährdet werden könnte.


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Erstellt: 27.06.2017
Geändert: 27.06.2017
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