Bau- und Gewässerschutzpublikation BG Nr.: bbew 212/2012

Oberdiessbach

Auflagestelle:
Gemeinde/Bauverwaltung Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach

Einsprachefrist:
2. Juli 2012

Einsprachestelle:
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, werdie Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 31. Mai 2012

Statistik

Erstellt: 31.05.2012
Geändert: 31.05.2012
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