Gemeindeversammlung: Ja zur Gründung der Arni Energie AG
Am Mittwoch fand in Arni die Gemeindeversammlung rund um das Thema Aufgabenübertragung Elektrizität und Gründung der Arni Energie AG statt. Anwesend waren 32 Personen, davon durften 26 Personen abstimmen. Dies entspricht 3.65 Prozent der 711 Stimmberechtigten. Beide traktandierten Geschäfte wurden angenommen.
Der Gemeinderat hatte sich bereits seit mehreren Jahren mit der Zukunft der Spezialfinanzierten Elektra auseinandergesetzt. Vor gut zwei Jahren wurde eine Eigentümerstrategie erarbeitet und verabschiedet. Daraus hat sich ergeben, dass das Netz weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleiben soll. Aus diesem Grund habe man nach einem passenden Partner auf Augenhöhe gesucht und die Gründung einer Aktiengesellschaft ins Visier genommen.
Kürzere Entscheidungswege
"Für den Gemeinderat haben die Vorteile einer Aktiengesellschaft gegenüber der bisherigen Führung klar überwogen. Es sind dies kürzere Entscheidungswege sowie klare Verantwortlichkeiten. Der Verwaltungsrat kann mit fachlich interessierten und engagierten Personen besetzt werden und so die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen", schreibt die Gemeinde Arni in einer Medienmitteilung.
Seit Herbst 2018 beschäftige sich eine Arbeitsgruppe mit den Vorbereitungsarbeiten zur Gründung einer Aktiengesellschaft. Die Arbeitsgruppe bestand aus zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie dem Kaderpersonal der Gemeindeverwaltung. Zusätzlich wurde die Arbeitsgruppe von einer externen Firma begleitet, die auf Elektrizitätswerke spezialisiert ist.
Die ausgearbeiteten Unterlagen, bestehend aus Reglementen, Statuten, Verträge und der Botschaft zur Gemeindeversammlung wurden der Bevölkerung von Arni bereits im Vorfeld zugänglich gemacht. Am 21. August 2019 fand die vorgängige Informationsveranstaltung zum Thema statt.
Keine kritischen Stimmen
"Durch die umfassende Informationen und die gute Vorbereitung konnte die Gemeindeversammlung ohne kritische Stimmen durchgeführt werden", schreibt die Gemeinde. Beide Geschäfte, sowohl die Aufgabenübertrag mit den notwendigen Kreditbeschlüssen und der Ermächtigung zur Gründung der Aktiengesellschaft wurden einstimmig angenommen. So auch das Reglement über die Entschädigung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Arni.