Abstimmungen in Bern-Ost: Rechnungen, ein Budget und ein neuer Gemeindepräsident

In sechs Gemeinden der Region Bern-Ost finden am Sonntag kommunale Abstimmungen statt. In Münsingen wird ein neuer Gemeindepräsident gewählt

Anina Bundi, info@bern-ost.ch

Nebst Bund und Kanton rufen am Sonntag auch viele Einwohnergemeinden an die Urne. Oft als Ersatz für Gemeindeversammlungen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden.

 

In der Region Bern-Ost finden am Sonntag in sechs Gemeinden kommunale Urnenabstimmungen statt. In Münsingen wird ausserdem ein neuer Gemeindepräsident gewählt.

 

Bolligen

In Bolligen stehen die Jahresrechnung 2020 und die Überbauungsordnung (UeO) "Lindenmatt West" zur Abstimmung.

 

1. Die Rechnung schliesst im Allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von 958'040 Franken. Das Budget 2020 hatte mit einem Ertragsüberschuss von 512'300 gerechnet. Für die Besserstellung sorgten vor allem ein tieferer Sachaufwand und deutlich höhere Erträge bei den Steuern juristischer Personen, bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern und aus Sonderveranlagungen. Der Ertragsüberschuss wird in die finanzpolitische Reserve eingelegt. Der Bilanzüberschuss beträgt weiterhin 4'243'615 Franken. (BERN-OST berichtete)

 

2. Bei der UeO "Lindenmatt West" geht es um die Sanierung der Siedlung Lindenmatt, im Volksmund nach ihrer Postadresse „Hühnerbühl“ genannt. Die Eigentümerin, ein Immobilienfonds der UBS, möchte die 60 Jahre alten Wohnblöcke renovieren. Da sie einen Teil davon um ein Geschoss aufstocken will, muss die baurechtliche Grundordnung angepasst und der bestehende Bebauungsplan durch die UeO Lindenmatt West ersetzt werden. Opposition gegen die UeO gab es in erster Linie von Anwohner:innen, deren Aussicht von der Aufstockung betroffen wäre. Eine Beschwerde gegen die Urnenabstimmung wies der Regierungsstatthalter ab. Die Mieter:innen der Siedlung fürchten höhere Mieten nach der Sanierung, nicht alle plädieren aber für ein Nein (BERN-OST berichtete).

 

Grosshöchstetten

Eine zweite Abstimmung zu den Kommissionen und ein günstigeres Freibad

1. Die Grosshöchstetter Stimmberechtigten haben die Teilrevision des Kommissionsreglements mit der Variante Bildungskommission am 10. Januar angenommen (BERN-OST berichtete). Gleichzeitig wurde der Gemeinderat beauftragt, eine weitere Teilrevisionsvorlage auszuarbeiten. Diese führt die bisherigen Aufgabenbereiche der Baukommission, der Betriebskommission und der Kommission für öffentliche Sicherheit in zwei Kommissionen zusammen. Der Gemeinderat hat dazu zwei Vorlagen ausgearbeitet und unterbreitet diese als Variantenabstimmung. Er beantragt den Stimmberechtigten, die beiden Kommissionsvorlagen abzulehnen.

 

2. Die Jahresrechnung 2020 liegt vor und schliesst im Gesamthaushalt mit einem Gewinn von rund 390'000 Franken und im Allgemeinen Haushalt mit einer schwarzen Null ab. Im Gesamthaushalt war ein Verlust von rund 400'000 Franken budgetiert.

 

3. Die Feuerwehr braucht Ersatz für ihr gut 30-jähriges Kleinlöschfahrzeug (KLF). Der Gemeinderat beantragt einen Kredit von 360 000 Franken für die Anschaffung eines neuen Kleintanklöschfahrzeugs (KTLF).

 

4. Anlässlich der Gemeindeurnenabstimmung gibt der Gemeinderat auch mehrere Kreditabrechnungen bekannt. Die Sanierung des Freibads weist eine Kostenunterschreitung von rund 160’000 Franken auf. Nach Abzug zweier Beiträge wird die Sanierung voraussichtlich weniger als 3.2 Millionen Franken kosten. Der Verpflichtungskredit belief sich auf 3.5 Millionen Franken, dazu kam ein Nachkredit von 150’000 Franken für die Neugestaltung des Eingangsbereichs des Freibads (BERN-OST berichtete).

 

Billiger als budgetiert waren auch das Trennsystem Hasliweg, die Aufhebung des Bahnübergangs Trogmattweg und die Ersatzlösung mit Verlängerung und die Erneuerung der Wasserversorgungs- und der Kanalisationsleitung am Möschbergweg. Um rund 32'000 Franken wurde der Kredit von 520'000 Franken für die Sanierung von Sandfang und Feinrechenanlage der ARA überschritten.

 

Herbligen

Herbligen: Weniger Defizit als gedacht und Reglement für Strom-Gebühr

 

1. In Herbligen steht die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 an. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von rund 74'000 Franken ab. Dies entspricht einer Besserstellung gegenüber dem Budget 2020 von rund 90'000 Franken. Im Allgemeinen Haushalt wird ein Aufwandüberschuss von rund 99'000 Franken ausgewiesen.

 

2. In einer zweiten Abstimmungsvorlage geht es um die Genehmigung des Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung. Seit etlichen Jahrzehnten schliessen die bernischen Gemeinden mit der BKW einen Konzessionsvertrag ab und erheben von der Stromversorgerin eine Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes. Diese Abgabe wird von der BKW den Endverbraucher:innen unter dem Titel „Abgabe an Gemeinde“ in Rechnung gestellt.

 

Ein Bundesgerichtsentscheid vom Mai 2018 besagt, dass Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde und der Stromlieferantin einer rechtlichen Grundlage bedürfen, damit den Endverbrauchenden diese Abgabe überwälzt werden kann. Herbligen muss nun eine eigene reglementarische Rechtsgrundlage schaffen und den Gemeinderat ermächtigen, mit der BKW einen Konzessionsvertrag abzuschliessen, wenn die Gebühr weiterhin erhoben werden soll.

 

Münsingen

Münsingen: Gemeindepräsidiumswahl und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für das Parlament

 

1. In Münsingen steht die Wahl des Gemeindepräsidiums für die nächsten vier Jahre an. Gegen den amtierenden Gemeindepräsidenten Beat Moser (Grüne) treten Peter Baumann (SP), Henri Bernhard (SVP) und Michael Fahrni (FDP) an (BERN-OST berichtete).

 

2. Abgestimmt wird zudem über eine Teilrevision der Gemeindeordnung (BERN-OST berichtete). So sollen neu die Grundlagen der Motion erweitert und die Planungserklärung eingeführt werden. Damit würde das Gemeindeparlament in der Mitwirkung und Mitgestaltung gestärkt.

 

Stettlen

In Stettlen wird über die Jahresrechung 2020 und das Budget 2021 abgestimmt.

 

1. Der steuerfinanzierte Allgemeine Haushalt von Stettlen schliesst bei Einnahmen von 11’114'786 Franken ausgeglichen ab. Im Budget war ein Aufwandüberschuss von 149’800 Franken vorgesehen.

 

Tatsächlich resultierte ein Ertragsüberschuss von 201’463 Franken, der aber in die Spezialfinanzierung „Sanierung, Ausbau und Erweiterung von Hochbauten des Verwaltungsvermögens“ eingelegt wurde. Die Steuereinnahmen lagen um 376’923 oder 4.3 Prozent über den Erwartungen.

 

2. Umstrittener als die Rechnung 2020 ist das Budget 2021. Eine erste Variante, mit einem Steuersatz von neu 1.60  (heute: 1.50) und einem Defizit von 133'000  Franken lehnte die Stimmbevölkerung Ende 2020 ab. Das neue Budget rechnet mit einem Steuersatz von 1.57 und einem Defizit von 318'000 Franken. Gibt es wieder ein Nein, wird der Kanton ein Budget verfügen, wobei das vermutlich eines der beiden vom Gemeinderat erstellten sein wird. (BERN-OST berichtete)

 

Vechigen

Die Stimmbevölkerung von Vechigen wird zu vier Geschäften befragt.

 

1.Rechnung 2020

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 207’190 Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüber-schuss von 100’200 Franken. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt 106’990 Franken. Der Allgemeine Haushalt schliesst nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von 1'720’905 Franken ausgeglichen ab. Das Ergebnis ist um 717'315 Franken besser als budgetiert. Für die Besserstellung sorgten vor allem die Steuereinnahmen, insbesondere der Vermögens- und der Grundstückgewinnsteuern.

 

2. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung

Viele Berner Gemeinden schliessen mit der BKW Konzessionsverträge ab. Die Konzessionsabgabe ist ein Bestandteil des Strompreises und entschädigt das Gemeinwesen für die flächendeckenden Durchleitungsrechte in öffentlichem Grund. Diese „Abgabe an Gemeinde“ trägt der Endverbraucher im Rahmen seines Energiekonsums. Mit dem vorgelegten Reglement wird die rechtliche Grundlage zur Erhebung einer Konzessionsgebühr auf dem elektrischen Strom geschaffen. Die Abgabe ist auf 300 Franken pro Zähler beschränkt.

 

3. Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens

Das aktuelle Reglement muss an das geltende Abrechungsmodell lfür Gemeinden, das HRM2, angepasst werden. Mit der Umstellung auf HRM2 im Jahr 2016 wurde den neuen Bestimmungen laut Abstimmungsbotschaft zwar Rechnung getragen, aber das Reglement wurde bisher nicht angepasst. Der Text, respektive die Anpassungen, entsprechen dem Musterreglement des Kantons.

 

4. Sanierung und Erweiterung der Erschliessungsanlage Obermoosstrasse, Boll

Die Leitung, welche die Liegenschaften an der Oberfeldstrasse 1–3 und an der Obermoosstrasse 6–24 mit Trinkwasser versorgt, wird in die Obermoosstrasse verlegt. Die bestehende Leitung kann als Schutzrohr der privaten Hausanschlüsse weiter verwendet werden. Parallel dazu werden die ohnehin geöffneten Leitungsgräben genutzt, um ein fehlendes Stück der Meteor-Abwasserleitung zu erstellen. Als weitere Massnahme im Perimeter soll die Sanierung der Obermoosstrasse erfolgen und der Belag im Bereich der Grabarbeiten erneuert werden.

 

Abgestimmt wird über einen Rahmenkredit in der Höhe von 335’000 Franken, wobei nur die Kosten für die Strassensanierung (58'200 Franken) dem Steuerhaushalt entnommen werden. Die Arbeiten am Wasser- und am Abwassernetz werden aus den entsprechenden Spezialfinanzierungen bezahlt.


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Erstellt: 12.06.2021
Geändert: 13.06.2021
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