Amt Konolfingen - Kein Vorwurf gegen Regierungsstatthalter
Die Administrativuntersuchung zu den Vorwürfen eines Bürgers der Gemeinde Allmendingen gegen den Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Konolfingen ist abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass objektiv gesehen ein Fehler passi
aid. / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Ein Einwohner von Allmendingen erhob verschiedene Vorwürfe im Zusammenhang mit den finanziellen Problemen der Einwohnergemeinde Allmendingen. Einige dieser Vorwürfe richteten sich gegen den Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Konolfingen. Mit Verfügung vom 27. November 2001 eröffnete deshalb die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion eine Administrativuntersuchung, mit welcher diese Vorwürfe geklärt werden sollten. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde ein verwaltungsexterner Fürsprecher beauftragt. Dessen Bericht liegt nun vor.
Zu untersuchen war, ob der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Konolfingen die jährliche Passation der Rechnung der Einwohnergemeinde Allmendingen seit deren Verselbständigung korrekt durchgeführt hatte. Fraglich war dabei insbesondere das Vorgehen bei der Passation der Jahresrechnung 2000, bei welcher der Regierungsstatthalter die etappenweise Abschreibung einer Bilanzposition Lehrerbesoldungen bewilligte. Der Untersuchungsbericht gelangt zum Schluss, dass diese Bewilligung objektiv gesehen nicht zulässig war. Zugleich hält der Bericht aber auch fest, dem Regierungsstatthalter könne daraus kein subjektiver Vorwurf gemacht werden, da er diese Bewilligung im Einverständnis mit dem fachlich zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion erteilt hatte. Der Regierungsstatthalter und das ihn beratende Amt für Gemeinden und Raumordnung liessen sich von der Überlegung leiten, der zum Teil neu gewählte Gemeinderat von Allmendingen und die ebenfalls personell neu zusammengesetzte Gemeindeverwaltung hätten aus eigener Initiative bereits grosse Anstrengungen unternommen, um den Finanzhaushalt innert vernünftiger Frist zu stabilisieren, weshalb ihnen die Chance zu bieten sei, dies ohne Intervention des Kantons weiterzuführen. Bei der fraglichen Bilanzposition hätte das Bestehen auf einer sofortigen Abschreibung des gesamten Betrags dazu geführt, dass für die Festsetzung des Voranschlags 2002 der Regierungsrat zuständig geworden wäre.
Im Weiteren gelangte der Untersuchungsbericht auch zum Ergebnis, dass der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Konolfingen den Einwohner von Allmendingen, der die Vorwürfe erhoben hatte, nicht unkorrekt behandelt und ihm insbesondere nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert hatte. Damit ist für die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Untersuchung abgeschlossen.
Zu untersuchen war, ob der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Konolfingen die jährliche Passation der Rechnung der Einwohnergemeinde Allmendingen seit deren Verselbständigung korrekt durchgeführt hatte. Fraglich war dabei insbesondere das Vorgehen bei der Passation der Jahresrechnung 2000, bei welcher der Regierungsstatthalter die etappenweise Abschreibung einer Bilanzposition Lehrerbesoldungen bewilligte. Der Untersuchungsbericht gelangt zum Schluss, dass diese Bewilligung objektiv gesehen nicht zulässig war. Zugleich hält der Bericht aber auch fest, dem Regierungsstatthalter könne daraus kein subjektiver Vorwurf gemacht werden, da er diese Bewilligung im Einverständnis mit dem fachlich zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion erteilt hatte. Der Regierungsstatthalter und das ihn beratende Amt für Gemeinden und Raumordnung liessen sich von der Überlegung leiten, der zum Teil neu gewählte Gemeinderat von Allmendingen und die ebenfalls personell neu zusammengesetzte Gemeindeverwaltung hätten aus eigener Initiative bereits grosse Anstrengungen unternommen, um den Finanzhaushalt innert vernünftiger Frist zu stabilisieren, weshalb ihnen die Chance zu bieten sei, dies ohne Intervention des Kantons weiterzuführen. Bei der fraglichen Bilanzposition hätte das Bestehen auf einer sofortigen Abschreibung des gesamten Betrags dazu geführt, dass für die Festsetzung des Voranschlags 2002 der Regierungsrat zuständig geworden wäre.
Im Weiteren gelangte der Untersuchungsbericht auch zum Ergebnis, dass der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Konolfingen den Einwohner von Allmendingen, der die Vorwürfe erhoben hatte, nicht unkorrekt behandelt und ihm insbesondere nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert hatte. Damit ist für die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Untersuchung abgeschlossen.