Alters- und Pflegeheim Worb: Die beste Lösung treffen, die Qualität sichern

Die Gemeinde Worb will das 1990 eingeweihte Alters- und Pflegeheim Vechigen/Worb mit 45 Betten an der Bahnhofstrasse 1 abtreten. Neue Trägerin soll die bisherige, aber neu formierte Trägerin, die Stiftung Altersbetreuung Vechigen/Worb, sein. Über diesen Antrag des Worber Gemeinderates befinden am 8. Dezember das Gemeindeparlament und - bei einem Parlaments-Ja - am 8. März 2015 die Gemeindeabstimmung.

Martin Christen, martin.christen@bern-ost.ch
Die Stiftung Altersbetreuung Vechigen/Worb bildet seit Beginn die Trägerschaft für das Alters-und Pflegeheim Worb. Diese Trägerschaft muss nun aus mehreren Gründen neu geregelt werden: Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung sind die bis dahin vom Kanton finanzierten offentlichen Heime an die Gemeinden übergegangen.

Der Worber Gemeinderat schreibt in seiner Botschaft an das Parlament: „Durch diese Neuordnung sind die Heime in ihrer strategischen und operativen Führung stärker gefordert als bisher." Dazu kommt, dass die Gemeinde Vechigen, welche zusammen mit der Gemeinde Worb die Hauptverantwortung für das Heim trug, beabsichtigt, sich aus dem Stiftungsrat zurückzuziehen. Der Gemeinderat schreibt: „Als Folge des Rückzugs Vechigens und weiterer Stiftungsratsmitglieder im Hinblick auf die Neuregelung der Trägerschaft, beabsichtigt die Stiftung Altersbetreuung, sich neu zu organisieren und das Heim wie bisher weiterzuführen.“ Damit das Alters- und Pflegeheim attraktiv bleibe und weiterhin gut geführt werden könne, müssten die Trägerschaft und das Verhältnis zur Gemeinde neu geregelt werden.

Würdevoller Lebensabend

Der Gemeinderat schreibt weiter: „Mit der Verabschiedung des Altersleitbildes im Sommer 2012 und der Genehmigung des Reglements über die Übertragung der Führung des Alters- und Pflegeheims an eine besondere Trägerschaft (Übertragungsreglement) im Februar 2014 wurden die Grundlagen für die Neuregelung geschaffen. Die gleichen Grundlagen zeugen vom Selbstverständnis der Worber Alterspolitik: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Alters- und Pflegheims sind Menschen, die zum Teil seit Jahrzehnten in der Gemeinde wohnen, hier gearbeitet haben, sich politisch, kulturell oder sozial engagiert haben. Sie sollen an einem schönen Ort mit persönlicher Betreuung würdevoll den Lebensabend verbringen können.“

Der Gemeinderat hält weiter fest: „Die Verantwortlichen der Stiftung Altersbetreuung Vechigen/Worb führen das von Frank Heepen geleitete Heim „kompetent und erfolgreich“. Das Heim habe einen sehr guten Ruf und geniesst eine grosse Akzeptanz in der Bevölkerung. Stiftungsrat und Heimleitung würfden das Vertrauen von Behörden und Bevölkerung der Gemeinde Worb geniessen.

Neuorientierung von Vechigen

Damit das auch in Zukunft so bleibt, soll das Heim von der neu organisierten Stiftung wie bisher weitergeführt werden. Die Übertragung der Führung des Heims ist über einen Verkauf des Gebäudes und die Abgabe des Landes im Baurecht im Rahmen eines Leistungsvertrags und eines Baurechtsvertrages vorgesehen. Die lange geplante Entflechtung von der Gemeinde Vechigen soll vollzogen werden. Vechigen soll im Rahmen des Engagements beim Bau des Heims anteilsmässig entschädigt werden.

Der Gemeinderat beantragt dem Parlament und dem Volk, den Kaufpreis für das Gebäude auf 5 Millionen Franken festzulegen und der vom Worber Fürsprecher und Notar Peter Jörg präsidierten Stiftung Altersbetreuung ein Darlehen von maximal 4,3 Millionen Franken zu gewähren. Vechigen soll mit maximal 700'000 Franken entschädigt werden.

Sicherstellung der Qualität

Die für das Geschäft zuständige Gemeinderätin Monica Masciadri (FDP), Vorsteherin des Departementes Soziales, sagte der Worber Post: „Es geht nicht darum, das Heim dem Meistbietenden zu verkaufen. Sondern es geht vorwiegend darum, auf der Grundlage bisheriger Behördenentscheide  –  Altersleitbild und Übertragungsreglement - die hohe Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin sicherzustellen." Das Worber Gemeindeparlament debattiert das Geschäft am 8. Dezember im Bärensaal. Bei einem Parlaments-Ja hat das Worber Volk das letzte Wort: In der Gemeindeabstimmung vom 8. März nächsten Jahres.

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Erstellt: 02.12.2014
Geändert: 02.12.2014
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