Allmendingen - Kanton sagt Nein zu Tempo 30
Der Antrag der Gemeinde Allmendingen, auf der Ortsdurchfahrt Tempo 30 einzuführen, wurde vom Kanton abgelehnt. Die Gemeinde will den Entscheid mit den Zuständigen noch einmal diskutieren.
Im Juni 2019 hat die Allmendinger Gemeindeversammlung dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, beim Kanton Bern Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt zu beantragen.
Kanton sieht kaum Defizite bei der Sicherheit
Jetzt liegt vom Kanton eine Antwort vor. Sie ist negativ. Die Anforderungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei aktuell nicht gegeben, schreibt das Tiefbauamt. "Insgesamt bestehen auf dieser Kantonsstrasse kaum Defizite, welche nicht auch baulich oder anderwertig behoben werden könnten." Die Thunstrasse habe eine breite Fahrbahn sowie definierte Querungsstellen und auch die Sicherheit für die Velos sei ausreichend. Ausserdem verweist das Schreiben auf das Projekt "Fussgängerquerung und Strassenanschluss Hirschen" das die Situation für Fussgänger*innen zusätzlich verbessern werde.
Gemeindepräsident Alfred Jost sagt zum Entscheid: "Der Gemeinderat sieht Gründe für und gegen Tempo 30. Aber der Bericht des Kantons lässt einige Detailfragen offen, die wir noch diskutieren wollen." Auch bei der oben erwähnten Fussgängerquerung sei noch nicht alles klar.
"Rubigen hat mehr Querungen"
Der Gemeinderat werde nun mit den Zuständigen des Oberingenieurkreises II des Tiefbauamtes die noch offenen Fragen besprechen. Dazu werde man auch noch das Gutachten zum Antrag der Gemeinde Rubigen anschauen. Dieser wurde angenommen. Auf einem Teil der dortigen Ortsdurchfahrt gilt seit rund einem Monat Tempo 30.
Die Situation in Rubigen sei anders, sagt dazu Thomas Schmid vom zuständigen Oberingenieurkreis II. "In Rubigen gibt es einerseits mehr Bedürfnisse, die Strasse zu queren, andererseits keine Möglichkeit, Mittelinseln zu installieren." Eine solche ist in Allmendingen etwa beim Hirschen geplant.
Eine positive Antwort gab es auf den zeitgleich eingereichten Antrag, beim Dorfeingang Richtung Rubigen die Höchstgeschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer herabzusetzen. Dies werde demnächst umgesetzt.
[i] Der Bericht, in dem der Oberingenieurkreis seinen Entscheid begründet, wird demnächst auf der Gemeindewebseite von Allmendingen aufgeschaltet