Abstimmung Kiesen: Beschwerden wurden abgewiesen
Die Gemeinde Kiesen kann die Planung für ein neues Schulhaus und Turnhalle starten. Der Regierungsstatthalter des Kantons Bern hat vier Beschwerden (BERN-OST berichtete) gegen die Volksabstimmung vom 16. Mai abgelehnt.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kiesen stimmten am 16. Mai 2021 einem Planungskredit für die Dorf- und Schulentwicklung zu. Gegen diese Abstimmung erhoben vier Personen Beschwerde mit der Begründung, die Informationen im Vorfeld der Abstimmung seien intransparent und unvollständig gewesen. Wie das Regierungsstatthalteramt Bern mitteilt, gilt im Kanton Bern eine 10-tägige Beschwerdefrist gegen Vorbereitungshandlungen von Abstimmungen und Wahlen gilt. Deshalb tritt der Regierungsstatthalter nicht auf die Beschwerden ein.
Vier Beschwerden gegen Absstimmung
Die vier Beschwerdeführenden beantragen die Ungültigerklärung des Abstimmungsresultates sowie eine erneute Abstimmung unter Ansetzung einer Gemeindeversammlung mit öffentlicher Diskussion unter Vorlage von schriftlichen Offerten. Sie rügten vor allem eine unzureichende und intransparente Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durch die Gemeinde in Bezug auf die Abstimmung.
Beschwerden hatten Verspätung
Der Regierungsstatthalter hat einen Nichteintretensentscheid gefällt. Die zu beurteilenden Rügen betrafen Vorbereitungshandlungen von Abstimmungen. Für solche gilt eine 10-tägige Beschwerdefrist ab Eröffnung des fraglichen Aktes. Die Beschwerden erfolgten jedoch alle verspätet und insbesondere erst nach Feststehen des Abstimmungsresultates, was zu verhindern Sinn und Zweck der kurzen Beschwerdefrist ist.
Vertrauen in Demokratie schützen
Die relativ kurze Frist von zehn Tagen bezweckt gerade, dass Mängel möglichst noch vor der Wahl oder Abstimmung behoben werden können und letztere nicht wiederholt werden müssen. Laut Regierungsstatthalter soll dadurch das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie geschützt werden. Dies gebiete der Grundsatz der Verfahrensökonomie und das Gebot des Handelns nach Treu und Glauben.
[i] In der Abstimmung vom 16. Mai ging es um einen Kredit von 365'000 Franken für den Kauf des Wichtracher Schulraumprovisoriums und um 150'000 Franken für die nötigen Vorarbeiten für die Planung eines neuen Schulhauses mit Turnhalle. Die Beschwerde richtete sich nur gegen die zweite Vorlage.