Abschreibungen – Nachkredit für zusätzliche, übrige Abschreibungen – Fakultatives Referendum

Biglen

Der Gemeinderat hat am 22. Oktober 2014 einen Nachkredit für zusätzliche, übrige Abschreibungen genehmigt. Dieser Nachkredit von Fr. 300 000.– (Gesamtkredit = Fr. 397 600.–) untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung – Artikel 40 bis Artikel 42).

Die Referendumsfrist läuft bis am 8. Dezember 2014.

64 stimmberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger (5%) können gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.

Die Referendumsbogen (erhältlich auf der Gemeindeverwaltung) müssen bis spätestens am 8. Dezember 2014 (Datum des Poststempels) bei der Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen, eingereicht werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 7. November 2014 bis 8. Dezember 2014 während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.


Biglen, 6. November 2014

Gemeinderat Biglen


Statistik

Erstellt: 06.11.2014
Geändert: 06.11.2014
Klicks heute:
Klicks total: