ARA Worblental übernimmt Leitungsnetz: Stettlen muss zuerst zahlen

Die ARA Worblental übernimmt die Abwasserleitungen ihrer Verbandsgemeinden. Bedingung ist, dass sie in einem guten Zustand übergeben werden. Dafür muss zum Beispiel Stettlen erst noch investieren. Im Gegenzug sollen nach der Übernahme die jährlichen Kosten für die betroffenen Gemeinden sinken.

pd/abu, info@bern-ost.ch
Der Gemeindeverband ARA Worblental beabsichtigt, alle überregional genutzten Kanalisationsleitungen- und anlagen der Verbandsgemeinden zu übernehmen. Die Gemeindeversammlung Stettlen genehmigte im Herbst 2016 die entsprechende Anpassung des Organisationsreglements der ARA.

Bedingung ist, dass die Anlageteile in gutem Zustand übergeben werden. Die Kanäle und Schächte wurden deshalb überprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Leitungen zum Teil erhebliche Schäden aufweisen und für rund 375'000 Franken saniert werden müssen, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung.

Bei der Übernahme selber würde kein Geld fliessen. "Die ARA gehört den Verbandsgemeinden", erklärt Stefan Bürki, Bauverwalter von Stettlen. Sie würde sich in Zukunft um die Leitungen kümmern und dafür aus den Abwassergebühren entschädigt werden, die die Gemeinden bei den Verbrauchern einziehen.

Repariert werden muss so oder so

Wenn die Reorganisation der ARA zustande kommt. Denn noch nicht alle Verbandsgemeinden haben zugestimmt,  "Die Zusammenlegung der Leitungen macht Sinn. Repariert werden müssen die Schäden aber so oder so, darum warten wir nicht ab." Als Eigentümerin der betroffenen Leitungen muss die Gemeinde Stettlen die Sanierung auch so oder so selber bezahlen.

Rund ein Drittel der Kosten würden im Rahmen von Zusammenarbeitsverträgen die Nachbargemeinden Vechigen und Bolligen übernehmen. "Für Stettlen blieben plus minus eine Viertel Million Franken zu bezahlen", sagt Bürki. "Die Zahlen sind Schätzungen. Wir werden Offerten einholen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist."

Am 19. Februar hat der Gemeinderat den Kredit bewilligt. Einzelausgaben zwischen 200'000 und 400'000 Franken unterliegen in Stettlen aber dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten, das sind rund 110 Personen, können durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Gemeindeversammlung über den Kredit entscheiden kann.

Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 03.04.2018
Geändert: 03.04.2018
Klicks heute:
Klicks total: