30er-Zone in Freimettigen: Mehr als die Hälfte fährt zu schnell

Geschwindigkeitsmessungen in der 30er-Zone in Freimettigen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Fahrzeuge zu schnell unterwegs ist. Gemeindepräsident Arthus Vifian ist nicht zufrieden und hofft auf die Polizei.

pd/abu, info@bern-ost.ch
Vom 8. bis 12. Februar dieses Jahres war an der Schulhausstrasse, auf der Höhe der Gemeindeverwaltung Freimettigen, ein Inforadar in Betrieb. Ein Inforadar dient der Erhebung der Geschwindigkeit durch die Gemeinde. Bussen werden keine gesprochen, die Lenkenden bekommen aber ein direktes Feedback in Form eines lachenden oder weinenden Gesichts auf einer Leuchtafel.

"Überhaupt nicht zufrieden"

Der Inforadar mass das Tempo von insgesamt 689 Fahrzeugen. "Das Ergebnis ist ernüchternd", schreibt der Gemeinderat im aktuellen Frymettiger. Rund 55 Prozent der Fahrzeuge überschritten das Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Der schnellste Verkehrsteilnehmer war mit 67 Stundenkilometer unterwegs. Gemeindepräsident Arthur Vifian: "Wir sind mit dem Resultat natürlich überhaupt nicht zufrieden." Möglicherweise werde der Gemeinderat in nächster Zeit an die Kantonspolizei gelangen mit der Bitte, Radarkontrollen durchzuführen.

Besserung auf der Dorfstrasse

Schon im Juni letzten Jahres hatte die Gemeinde Kontrollen durchgeführt. Damals waren auf der Dorfstrasse, einer Hauptstrasse, noch über 70 Prozent der Autos zu schnell unterwegs. "Wir haben hier aber später noch eine zweite Messung gemacht, die viel positiver ausfiel", kann Vifian hier Positives berichten.

Die Kantonspolizei war im letzten Jahr bereits in Freimettigen tätig. Sie kontrollierte das Tempo am 17. April und am 17. November 2015 in Dessigkofen an der Hauptstrasse und vom 3. bis 9. Dezember an der Diessbachstrasse. In Dessigkofen wurden insgesamt 808 Fahrzeuge kontrolliert. 20 Lenker und Lenkerinnen mussten eine Busse bezahlen, zwei wurden angezeigt. An der Diessbachstrasse wurde die Geschwindigkeit von 1'363 Fahrzeugen gemessen. Hier wurden 165 Bussen ausgesprochen und einmal eine Strafanzeige eingereicht.

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Erstellt: 01.06.2016
Geändert: 01.06.2016
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