1. August: Kein Fest für Tiere

Nicht nur Hunde und Katzen leiden unter der obligaten Böllerei am ersten August. Auch für Nutz- und Wildtiere ist der Lärm ein Stress. Noch mehr macht ihnen aber der liegen gelassene Abfall zu schaffen.

Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch
Der erste August ist für Tiere kein schöner Tag. "Unsere Kühe ziehen sich zurück, wenn es mit dem Feuerwerk losgeht" sagt Cornelia Röthlisberger. Sie hält gemeinsam mit ihrem Mann in Worb Mutterkühe. „Doch ändern kann man daran nicht viel. Das gehört halt zum ersten August. Wir lassen auch selber jedes Jahr ein paar "Raggetli" ab.“ Schlimmer sei der Tag danach. Der ganze Abfall, der auf den Feldern und Wiesen liegen bleibt, ist ein Problem für die Kühe. Nicht nur am ersten August.

Tödliche Metallteile

„Kühe fressen vieles davon direkt“, sagt Röthlisberger. „Anderes gelangt mit Gras oder Heu in die Futtertröge.“ Das ist im Fall von Feuerwerk ungesund und giftig. Wenn die Tiere Metallteile erwischen kann es gar tödlich enden. „Wir hatten auch schon eine Kuh, die innerlich verblutet ist. Wir nehmen an, dass es an einem verschluckten Fremdkörper lag.“ So werden Röthlisbergers auch dieses Jahr am 2. August einen Rundgang machen und zusammenlesen, was sie finden, um ihre Tiere zu schützen.

Wildtiere leiden weniger

Wer nun vermutet, dass der Lärm den scheuen Rehen und anderen Wildtieren noch viel mehr zusetzt als den gemütlichen Kühen liegt falsch. "Wildtiere können sich an vieles gewöhnen", sagt Manuel Wyss vom Kantonalen Jagdinspektorat auf dem Schwand in Münsingen. "Die Augustfeuer am Waldrand und das Feuerwerk in den Dörfern oder auf den Wiesen lösen soviel wir wissen keine allgemeine Panik aus." Zeigen würde sich eine solche zum Beispiel in einer Häufung von Zusammenstössen mit Autos oder Zügen. "Was man aber sicher nicht darf, ist Feuerwerk abbrennen im Wald. Denn dort sind sich die Tiere nachts Ruhe gewohnt und würden durch plötzliches Geknalle gestört."

[i] Informationen zum Thema Landwirtschaft und Littering gibt es beim Schweizerischen Bauernverband SBV.

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Erstellt: 31.07.2013
Geändert: 31.07.2013
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