Zäziwil - Kein Gefallen an Treibhäusern
Der Gemeinderat Zäziwil hat den Antrag auf Ausweisung einer Intensivlandwirtschaftszone negativ beschieden, nachdem die Mitwirkungseingaben eine starke Opposition in der Bevölkerung gegen das Projekt gezeigt haben.
rml, Wochen-Zeitung
Im Herbst diesen Jahres eröffnete der Gemeinderat Zäziwil auf Antrag des betroffenen Landwirtes das Planungsverfahren zur Ausweisung einer Produktionsfläche als Intensivlandwirtschaftszone. Ende November wurde das Planungsverfahren abgebrochen. Der Gemeinderat begründete dies durch die zahlreichen kritischen Eingaben, die im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens von Seiten der Bevölkerung eingingen. Das Projekt hätte vor der Gemeindeversammlung kaum Aussicht auf Erfolg gehabt.
Regelung durch das Raumplanungsgesetz
Stein des Anstosses war die geplante Erweiterung einer Erdbeerproduktionsanlage im Länzligen. In den bereits vorhandenen Folientunneln werden Erdbeeren in einem Hochsystem angebaut, was bedeutet, dass die Pflanzen auf Gestellen in Töpfen heranwachsen. Werden 35 Prozent der Anbaufläche eines Betriebes, jedoch maximal 5000 Quadratmeter nicht überschritten, so bedarf es lediglich eines normalen Bewilligungsverfahrens für die Errichtung einer solchen bodenunabhängigen Produktionsanlage. Grössere Anlagen dürfen nur in speziell ausgewiesenen Intensivlandwirtschaftszonen errichtet werden. Im vorliegenden Fall überschritt die Anlage die oben genannte Flächenbeschränkung, weshalb eine Umzonung als mögliche Lösung in Erwägung gezogen wurde.
Gewächshäuser unerwünscht
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gingen rund ein Dutzend Eingaben mit insgesamt etwa 80 Unterschriften ein, die sich gegen das Projekt aussprachen. Von der Bevölkerung als besonders schwerwiegend wahrgenommen wurde die geplante Umstellung von Folientunneln auf Gewächshäuser, deren Höhe bis zu acht Meter betragen hätte. Unter anderem wurde eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die Wertminderung der angrenzenden Wohnhäuser, Schäden durch abfliessendes Regenwasser sowie Belästigungen durch Reflexionen, Lärm oder Verkehr befürchtet. «Für den Moment ist das Thema Intensivlandwirtschafszone für uns vom Tisch», meinte Gemeindepräsident Urs Grunder. «Falls jedoch neue Anträge kämen, müssten wir natürlich von Fall zu Fall neu entscheiden.»
Ein Artikel aus der
www.zaeziwil.ch
Regelung durch das Raumplanungsgesetz
Stein des Anstosses war die geplante Erweiterung einer Erdbeerproduktionsanlage im Länzligen. In den bereits vorhandenen Folientunneln werden Erdbeeren in einem Hochsystem angebaut, was bedeutet, dass die Pflanzen auf Gestellen in Töpfen heranwachsen. Werden 35 Prozent der Anbaufläche eines Betriebes, jedoch maximal 5000 Quadratmeter nicht überschritten, so bedarf es lediglich eines normalen Bewilligungsverfahrens für die Errichtung einer solchen bodenunabhängigen Produktionsanlage. Grössere Anlagen dürfen nur in speziell ausgewiesenen Intensivlandwirtschaftszonen errichtet werden. Im vorliegenden Fall überschritt die Anlage die oben genannte Flächenbeschränkung, weshalb eine Umzonung als mögliche Lösung in Erwägung gezogen wurde.
Gewächshäuser unerwünscht
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gingen rund ein Dutzend Eingaben mit insgesamt etwa 80 Unterschriften ein, die sich gegen das Projekt aussprachen. Von der Bevölkerung als besonders schwerwiegend wahrgenommen wurde die geplante Umstellung von Folientunneln auf Gewächshäuser, deren Höhe bis zu acht Meter betragen hätte. Unter anderem wurde eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die Wertminderung der angrenzenden Wohnhäuser, Schäden durch abfliessendes Regenwasser sowie Belästigungen durch Reflexionen, Lärm oder Verkehr befürchtet. «Für den Moment ist das Thema Intensivlandwirtschafszone für uns vom Tisch», meinte Gemeindepräsident Urs Grunder. «Falls jedoch neue Anträge kämen, müssten wir natürlich von Fall zu Fall neu entscheiden.»
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