Worb und Münsingen - Schon am Samstag Stimmen auszählen
20 bernische Gemeinden erhalten das Recht, an Abstimmungswochenenden bereits am Samstag Stimmen auszuzählen. Knackpunkt ist das Stimmgeheimnis. Vorbild könnte Basel-Stadt sein.
db, Der Bund
An Abstimmungs- und Wahlwochenenden, wenn jedermann auf die Resultate wartet, arbeiten die Stimmenzähler in grossen Gemeinden meist unter hohem Zeitdruck. Dieser Druck könnte massiv verringert werden, wenn es erlaubt wäre, die brieflich eingegangenen Stimmen bereits am Samstag auszuzählen. Heute wird der grösste Teil der Stimmen brieflich abgegeben. In der Stadt Bern sind es jeweils um die 85 Prozent.
Was bisher verboten war, soll ab Anfang nächsten Jahres möglich werden. Zwar nicht für alle Gemeinden im Kanton Bern, aber immerhin für jene 20, die über 5000 Stimmberechtigte zählen. Dies teilt der Regierungsrat mit, nachdem er eine Revision der Verordnung über die politischen Rechte genehmigt hatte. Das Gesetz war im März beschlossen worden. Die Referendumsfrist verstrich ungenutzt.
Gefahr der Verfälschung
Die Neuregelung werde es vor allem Städten und grösseren Gemeinden erlauben, «ihre Ausmittlungsarbeiten besser planen und mit geringerem Aufwand durchführen» zu können, heisst es in der Mitteilung. In nächster Zeit werden die Empfehlungen für die Gemeinden erarbeitet, wie Peter A. Müller, Leiter Wahlen und Abstimmungen beim Kanton, auf Anfrage sagte.
Zentrales Problem sei, wie das Stimmgeheimnis gewahrt werden könne. Womöglich werde man es ähnlich lösen wie der Kanton Basel-Stadt, sagte Müller. Dort müssen sich jene Personen, die am Samstag bei der Ausmittlung beteiligt sind, mit ihrer Unterschrift verpflichten, das Stimmgeheimnis zu wahren.
Das Stimmgeheimnis ist deshalb von grosser Bedeutung, weil eine Abstimmung unter Umständen verfälscht werden könnte, wenn bereits am Samstag Teilresultate bekannt würden. Wenn beispielsweise am Samstagabend in einer Gemeinde die Information die Runde machte, ein umstrittenes Geschäft drohe knapp zu scheitern, hätten die Befürworter noch bis am Sonntagmittag Gelegenheit, weitere Leute zu mobilisieren – und die Vorlage damit vielleicht zu retten. Auch bei Wahlen könnten die Parteien je nach Zwischenstand am Samstag in Versuchung geraten, gewisse Kandidaten noch ein bisschen zusätzlich zu unterstützen.
Stadt Bern hat Idee lanciert
Eingebracht wurde die Neuerung von der Stadt Bern im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetz über die politischen Rechte. Für die Stadt ergab sich an Abstimmungswochenenden jeweils ein «grosses Problem», weil der Wahlausschuss mit dem Auszählen erst am Sonntag um 8 Uhr beginnen durfte, wie Stadtschreiber Jürg Wichtermann sagte («Bund», 10. Dezember 2008). Der Umstand, dass bereits am Samstag sensible Daten vorhanden sind, dürfe kein Grund sein, die Neuerung abzulehnen, sagte er. Schon heute müsse die Verwaltung mit vertraulichen oder gar geheimen Informationen umgehen können.
Im Kanton Basel-Stadt, wo das vorzeitige Auszählen seit Jahren erlaubt ist, habe es damit noch nie Probleme gegeben, heisst es dort. Am Sonntag laufe alles viel gemütlicher und doch viel rascher ab; um 12.15 Uhr lägen bereits erste Zwischenresultate vor. Daniel Orsini, zuständig für Wahlen und Abstimmungen, sagt: «Wir möchten es nicht mehr anders haben.» (db)
Folgende Gemeinden im Kanton Bern zählen mehr als 5000 Stimmberechtigte: Bern, Biel, Thun, Köniz, Steffisburg, Burgdorf, Ostermundigen, Langenthal, Muri, Spiez, Worb, Lyss, Münsingen, Ittigen, Belp, Zollikofen, Münchenbuchsee, Wohlen, Langnau, Frutigen.
Was bisher verboten war, soll ab Anfang nächsten Jahres möglich werden. Zwar nicht für alle Gemeinden im Kanton Bern, aber immerhin für jene 20, die über 5000 Stimmberechtigte zählen. Dies teilt der Regierungsrat mit, nachdem er eine Revision der Verordnung über die politischen Rechte genehmigt hatte. Das Gesetz war im März beschlossen worden. Die Referendumsfrist verstrich ungenutzt.
Gefahr der Verfälschung
Die Neuregelung werde es vor allem Städten und grösseren Gemeinden erlauben, «ihre Ausmittlungsarbeiten besser planen und mit geringerem Aufwand durchführen» zu können, heisst es in der Mitteilung. In nächster Zeit werden die Empfehlungen für die Gemeinden erarbeitet, wie Peter A. Müller, Leiter Wahlen und Abstimmungen beim Kanton, auf Anfrage sagte.
Zentrales Problem sei, wie das Stimmgeheimnis gewahrt werden könne. Womöglich werde man es ähnlich lösen wie der Kanton Basel-Stadt, sagte Müller. Dort müssen sich jene Personen, die am Samstag bei der Ausmittlung beteiligt sind, mit ihrer Unterschrift verpflichten, das Stimmgeheimnis zu wahren.
Das Stimmgeheimnis ist deshalb von grosser Bedeutung, weil eine Abstimmung unter Umständen verfälscht werden könnte, wenn bereits am Samstag Teilresultate bekannt würden. Wenn beispielsweise am Samstagabend in einer Gemeinde die Information die Runde machte, ein umstrittenes Geschäft drohe knapp zu scheitern, hätten die Befürworter noch bis am Sonntagmittag Gelegenheit, weitere Leute zu mobilisieren – und die Vorlage damit vielleicht zu retten. Auch bei Wahlen könnten die Parteien je nach Zwischenstand am Samstag in Versuchung geraten, gewisse Kandidaten noch ein bisschen zusätzlich zu unterstützen.
Stadt Bern hat Idee lanciert
Eingebracht wurde die Neuerung von der Stadt Bern im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetz über die politischen Rechte. Für die Stadt ergab sich an Abstimmungswochenenden jeweils ein «grosses Problem», weil der Wahlausschuss mit dem Auszählen erst am Sonntag um 8 Uhr beginnen durfte, wie Stadtschreiber Jürg Wichtermann sagte («Bund», 10. Dezember 2008). Der Umstand, dass bereits am Samstag sensible Daten vorhanden sind, dürfe kein Grund sein, die Neuerung abzulehnen, sagte er. Schon heute müsse die Verwaltung mit vertraulichen oder gar geheimen Informationen umgehen können.
Im Kanton Basel-Stadt, wo das vorzeitige Auszählen seit Jahren erlaubt ist, habe es damit noch nie Probleme gegeben, heisst es dort. Am Sonntag laufe alles viel gemütlicher und doch viel rascher ab; um 12.15 Uhr lägen bereits erste Zwischenresultate vor. Daniel Orsini, zuständig für Wahlen und Abstimmungen, sagt: «Wir möchten es nicht mehr anders haben.» (db)
Folgende Gemeinden im Kanton Bern zählen mehr als 5000 Stimmberechtigte: Bern, Biel, Thun, Köniz, Steffisburg, Burgdorf, Ostermundigen, Langenthal, Muri, Spiez, Worb, Lyss, Münsingen, Ittigen, Belp, Zollikofen, Münchenbuchsee, Wohlen, Langnau, Frutigen.