Worb – 390 000 Franken für Leukerbad-Debakel

Der Kanton Wallis ist für das Finanzdebakel von Leukerbad nicht haftbar: Dies hat das Bundesgericht entschieden. Zahlen müssen nun die Gemeinden, die gemeinsam mit dem bankrotten Bäderort Geld aufgenommen haben – auch die Gemeinde Worb.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Gleich vier Kläger sind vor Bundesgericht gegen den Kanton Wallis angetreten, um ihn wegen vernachlässigter Aufsichtspflichten für das Finanzdebakel im Kurort Leukerbad mitverantwortlich zu machen. Sie blieben alle chancenlos: Das Oberste Gericht hat die Klagen der Gemeinde Leukerbad, der Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG), der Basler Kantonalbank sowie der beiden Aargauer Gemeinden Rheinfelden und Oftringen abgewiesen.

Das Urteil bedeutet, dass der Kanton Wallis nicht haftbar gemacht werden kann und dass all jene Gemeinden, die gemeinsam mit dem bankrotten Leukerbad Darlehen aufgenommen haben, ihrer Solidarhaft nachkommen müssen. Betroffen von dem Entscheid sind auch etliche Berner Gemeinden. Allein an der Anleihe Serie 63 der ESG waren 16 Berner Gemeinden beteiligt: Sie haben gemeinsam mit Leukerbad und 84 anderen Gemeinden bei der ESG gut 232 Millionen Franken aufgenommen. Für die 10 Millionen Franken, die Leukerbad nicht zurückzahlen wird, müssen die 100 anderen Gemeinden anteilsmässig haften.

Eine davon ist Steffisburg. Die knapp 280'000 Franken, die Steffisburg an die Schuld von Leukerbad zu berappen hat, sind bereits eingezahlt. «Wir sind vor zehn Jahren diese Bedingungen eingegangen, also müssen wir nun solidarisch haften», kommentierte Gemeindepräsident Hans Rudolf Feller. «Sehr enttäuscht» zeigte sich gestern Roland Kerner, Finanzverwalter von Port. Er hatte auf einen Vergleich zwischen den Parteien gehofft. Port muss 111'000 Franken bezahlen. «Das tut weh.»

Worb muss mit 390'000 Franken für Leukerbad geradestehen. Gemeindepräsident Peter Bernasconi hatte auf ein anders lautendes Bundesgerichtsurteil gehofft, weil nach einer Expertise der Kanton Wallis seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Er relativiert allerdings den Betrag: «Wir konnten damals eine günstige Anleihe aufnehmen. Auch wenn wir gewusst hätten, dass wir 390'000 Franken nachzahlen müssten, wäre es noch immer das günstigste Angebot gewesen.» In Zukunft werde man die finanziellen Situationen anderer beteiligter Gemeinden genauer anschauen. «Insbesondere, wenn es sich um Walliser Gemeinden handelt.»

Hans-Jürg Käser, Stadtpräsident von Langenthal, ist sicher, «dass es ein Leukerbad im Kanton Bern nicht geben könnte». Es stehe ihm nicht zu, den Entscheid des Obersten Gerichts zu kritisieren. «Aber ich bin überrascht, dass ein Kanton nicht in die Pflicht genommen wird, wenn er die Finanzaufsicht nicht richtig wahrgenommen hat.» Auch Langenthal muss zahlen, 220'000 Franken. Käser: «Das ist unschön und bedauerlich.»

www.bund.ch
www.worb.ch

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Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 08.07.2003
Geändert: 08.07.2003
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