Worb - Temporär- statt Dauersperre der Bernstrasse
Worb wartet weiterhin auf seine Umfahrungsstrasse: Nachdem das Verwaltungsgericht Anfang Jahr auf Grund von Beschwerden den Strassenplan aufgehoben und Zusatzabklärungen verlangt hat, schlagen Kanton und Gemeinde jetzt Anpassungen vor: Die Bernstra
aid.
Für 55 Millionen Franken soll das Zentrum Worbs vom Motorfahrzeugverkehr entlastet werden. Kernstück der geplanten Sanierung ist eine Umfahrungsstrasse, die südlich des Dorfes teilweise unterirdisch geführt wird. Einzelne Direktbetroffene aus den Bereichen Bernstrasse/Rubigenstrasse reichten gegen das von der Berner Regierung im Herbst 1999 genehmigte Projekt Beschwerde ein.
Die Einsprecher wehrten sich gegen eine Sperrung der Bernstrasse, welche die Kunden ihrer Geschäfte zu einem langen Umweg zwinge. Auf Widerstand stiessen zudem die massive Verkehrszunahme an der Rubigenstrasse sowie die Lärmimmissionen im Bereich des Portals Wislentunnel. Das Verwaltungsgericht verlangte deshalb Zusatzabklärungen und gab die Akten zur Neubeurteilung an den Regierungsrat zurück.
Kanton und Gemeinde haben in der Zwischenzeit durch Fachleute alternative Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Erwägungen des Verwaltungsgerichtes prüfen lassen und den Handlungsspielraum für Projektanpassungen auf planerischer, technischer und rechtlicher Ebene abgeklärt.
Bernstrasse: Temporärsperre
Für die Bernstrasse verlangte das Verwaltungsgericht den Nachweis, dass eine bauliche Sperre tatsächlich zwingend sei, um den Durchgangsverkehr von der Bernstrasse fern zu halten. Entsprechend prüften die Experten verschiedene Alternativen auf deren Vor- und Nachteile: vom einfachen Fahrverbot mit Zubringerdienst über Lösungen mit baulichen Durchfahrtsbremsen, Temporärsperren bis zur Dauersperre. Fazit: Die Dauersperre der Ortsdurchfahrt wird zwar nach wie vor als die wirksamste Massnahme beurteilt, doch werden mit einer temporären Sperre die Ziele des Umfahrungsprojektes ähnlich gut erreicht und zugleich die Privatinteressen der Betroffenen erheblich weniger tangiert.
Kanton und Gemeinde schlagen deshalb als neue Lösung vor, die Bernstrasse baulich umzugestalten, Tempo 30 einzuführen und den Durchgangsverkehr nachts, an Sonntagen und werktags zu bestimmten Tageszeiten zu unterbinden. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass der Verkehr aus der Ausfahrt des Bärenareal die Bernstrasse weniger stark belastet. Mit dieser Projektanpassung wird bei der Bernstrasse ein ähnlicher Lösungsansatz verfolgt, wie er bereits im Projekt für die Bahnhofstrasse vorgesehen ist.
Wislentunnel: Lärmschutz-Portal
Im Bereich des Wislentunnels liegen die Lärmimmissionen bereits im eingereichten Projekt deutlich unter den Grenzwerten der Lärmschutzverordnung. Die vom Verwaltungsgericht verlangte Prüfung einer Tunnelverlängerung in westliche Richtung ergab, dass sich mit Lärmschutzwänden derselbe Nutzen zu wesentlich tieferen Kosten erzielen lässt. Das Projekt sieht deshalb vor, die vorgesehene Portalmauer in eine Lärmschutzwand umzugestalten, den Tunnel aber nicht zu verlängern. Damit werden die Lärmimmissionen der fraglichen Liegenschaften noch weiter reduziert und liegen wesentlich unter den Planungswerten der Lärmschutzverordnung.
Rubigenstrasse: Lärmschutzmassnahmen
Die von den Beschwerdeführern geforderte Verlängerung der Umfahrungsstrasse Richtung Richigen kommt auch nach Meinung des Verwaltungsgerichts nicht in Frage. Weil der Verkehr auf der Rubigenstrasse zwischen dem neuen Kreisel und dem Käserei-Kreisel mit dem Umfahrungsprojekt massiv zunimmt, stuft das Verwaltungsgericht dieses Teilstück allerdings als Neuanlage ein, für die tiefere Lärmgrenzwerte gelten. Die entsprechenden Grenzwerte würden so bei neun Liegenschaften überschritten. Mit entsprechenden Massnahmen (Lärmschutzwände oder –fenster), die sowohl auf die Bedürfnisse der Betroffenen wie jene des Ortsbildschutzes Rücksicht nehmen, wollen Kanton und Gemeinde hier den gesetzlichen Lärmschutzanforderungen Rechnung tragen.
Baubeginn nicht vor 2004
Der überarbeitete Terminplan sieht vor, das abgeänderte Projekt im nächsten Sommer in die Mitwirkung zu schicken. Danach will der Kanton das Genehmigungsverfahren für einen neuen Strassenplan einleiten. Ein Jahr später wird der Regierungsrat darüber befinden. Sofern der Grosse Rat in der ersten Hälfte 2004 den Baukredit bewilligt, kann anschliessend das Ausführungsprojekt ausgearbeitet werden. Der Spatenstich für die Umfahrung Worb erfolgt damit frühestens in der zweiten Hälfte 2004, rund drei Jahre später als ursprünglich vorgesehen.
Unabhängig vom Fahrplan des Projekts läuft momentan ein Wettbewerb unter Kunstschaffenden zur Gestaltung des öffentlichen Raums entlang der Umfahrungsstrasse. Die Wettbewerbsbeiträge werden im Frühling von einer Fachjury prämiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zusatzbericht liegt zur Einsicht auf
Die von der Expertengruppe verfassten Zusatzberichte zum Genehmigungsdossier liegen auf der Bauabteilung der Gemeinde Worb, Bärenplatz 1, ab sofort zur Einsicht auf.
Die Einsprecher wehrten sich gegen eine Sperrung der Bernstrasse, welche die Kunden ihrer Geschäfte zu einem langen Umweg zwinge. Auf Widerstand stiessen zudem die massive Verkehrszunahme an der Rubigenstrasse sowie die Lärmimmissionen im Bereich des Portals Wislentunnel. Das Verwaltungsgericht verlangte deshalb Zusatzabklärungen und gab die Akten zur Neubeurteilung an den Regierungsrat zurück.
Kanton und Gemeinde haben in der Zwischenzeit durch Fachleute alternative Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Erwägungen des Verwaltungsgerichtes prüfen lassen und den Handlungsspielraum für Projektanpassungen auf planerischer, technischer und rechtlicher Ebene abgeklärt.
Bernstrasse: Temporärsperre
Für die Bernstrasse verlangte das Verwaltungsgericht den Nachweis, dass eine bauliche Sperre tatsächlich zwingend sei, um den Durchgangsverkehr von der Bernstrasse fern zu halten. Entsprechend prüften die Experten verschiedene Alternativen auf deren Vor- und Nachteile: vom einfachen Fahrverbot mit Zubringerdienst über Lösungen mit baulichen Durchfahrtsbremsen, Temporärsperren bis zur Dauersperre. Fazit: Die Dauersperre der Ortsdurchfahrt wird zwar nach wie vor als die wirksamste Massnahme beurteilt, doch werden mit einer temporären Sperre die Ziele des Umfahrungsprojektes ähnlich gut erreicht und zugleich die Privatinteressen der Betroffenen erheblich weniger tangiert.
Kanton und Gemeinde schlagen deshalb als neue Lösung vor, die Bernstrasse baulich umzugestalten, Tempo 30 einzuführen und den Durchgangsverkehr nachts, an Sonntagen und werktags zu bestimmten Tageszeiten zu unterbinden. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass der Verkehr aus der Ausfahrt des Bärenareal die Bernstrasse weniger stark belastet. Mit dieser Projektanpassung wird bei der Bernstrasse ein ähnlicher Lösungsansatz verfolgt, wie er bereits im Projekt für die Bahnhofstrasse vorgesehen ist.
Wislentunnel: Lärmschutz-Portal
Im Bereich des Wislentunnels liegen die Lärmimmissionen bereits im eingereichten Projekt deutlich unter den Grenzwerten der Lärmschutzverordnung. Die vom Verwaltungsgericht verlangte Prüfung einer Tunnelverlängerung in westliche Richtung ergab, dass sich mit Lärmschutzwänden derselbe Nutzen zu wesentlich tieferen Kosten erzielen lässt. Das Projekt sieht deshalb vor, die vorgesehene Portalmauer in eine Lärmschutzwand umzugestalten, den Tunnel aber nicht zu verlängern. Damit werden die Lärmimmissionen der fraglichen Liegenschaften noch weiter reduziert und liegen wesentlich unter den Planungswerten der Lärmschutzverordnung.
Rubigenstrasse: Lärmschutzmassnahmen
Die von den Beschwerdeführern geforderte Verlängerung der Umfahrungsstrasse Richtung Richigen kommt auch nach Meinung des Verwaltungsgerichts nicht in Frage. Weil der Verkehr auf der Rubigenstrasse zwischen dem neuen Kreisel und dem Käserei-Kreisel mit dem Umfahrungsprojekt massiv zunimmt, stuft das Verwaltungsgericht dieses Teilstück allerdings als Neuanlage ein, für die tiefere Lärmgrenzwerte gelten. Die entsprechenden Grenzwerte würden so bei neun Liegenschaften überschritten. Mit entsprechenden Massnahmen (Lärmschutzwände oder –fenster), die sowohl auf die Bedürfnisse der Betroffenen wie jene des Ortsbildschutzes Rücksicht nehmen, wollen Kanton und Gemeinde hier den gesetzlichen Lärmschutzanforderungen Rechnung tragen.
Baubeginn nicht vor 2004
Der überarbeitete Terminplan sieht vor, das abgeänderte Projekt im nächsten Sommer in die Mitwirkung zu schicken. Danach will der Kanton das Genehmigungsverfahren für einen neuen Strassenplan einleiten. Ein Jahr später wird der Regierungsrat darüber befinden. Sofern der Grosse Rat in der ersten Hälfte 2004 den Baukredit bewilligt, kann anschliessend das Ausführungsprojekt ausgearbeitet werden. Der Spatenstich für die Umfahrung Worb erfolgt damit frühestens in der zweiten Hälfte 2004, rund drei Jahre später als ursprünglich vorgesehen.
Unabhängig vom Fahrplan des Projekts läuft momentan ein Wettbewerb unter Kunstschaffenden zur Gestaltung des öffentlichen Raums entlang der Umfahrungsstrasse. Die Wettbewerbsbeiträge werden im Frühling von einer Fachjury prämiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zusatzbericht liegt zur Einsicht auf
Die von der Expertengruppe verfassten Zusatzberichte zum Genehmigungsdossier liegen auf der Bauabteilung der Gemeinde Worb, Bärenplatz 1, ab sofort zur Einsicht auf.