Worb - Neue Regeln fürs Personal
Die Worber Gemeindeangestellten erhalten teilweise neue Kündigungsfristen und werden in neue Lohnkategorien eingeteilt.
cho / Berner Zeitung BZ
Ab dem nächsten Jahr gilt für die Worber Gemeindeangestellten ein neues Personal- und Behördenreglement. Das Reglement orientiert sich am Personalgesetz des Kantons. Bereiche, die das Worber Papier nicht berücksichtigt, werden durch das kantonale Reglement abgedeckt.
Eine der Änderungen betrifft die Kündigungsfrist. Neu wird nicht mehr nach Dienstjahren, sondern nach Funktion unterschieden. Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Worb haben grundsätzlich keine sechsmonatige Kündigungsfrist mehr.
Bei Abteilungsleitern beträgt sie nach neuem Reglement nach wie vor sechs Monate, bei den übrigen Mitarbeitern nur noch drei Monate.
Neu kann Mitarbeitern auch eine Abfindung ausgerichtet werden. Dies vor allem dann, wenn eine Stelle aufgehoben wird. Der Gemeinderat schlägt vor, die Abfindung auf maximal sechs Monatsgehälter festzulegen. In Härtefällen soll gar ein ganzes Jahresgehalt ausbezahlt werden können.
Ab Januar entfällt bei guter Leistung der automatische Lohnaufstieg um eine Gehaltsstufe. Zudem reduziert sich der Gehaltsaufstieg pro Stufe auf 0,75 Prozent des Grundlohns – bisher waren es 1,5 Prozent. Galten insgesamt 40 Gehaltsstufen, werden es neu 80 sein.
Die SP-Fraktion warnte gestern Abend in der Parlamentsdebatte davor, durch das neue Besoldungssystem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benachteiligen. Sie stellte erfolgreich den Antrag, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Schaffung von Teilzeitstellen gefördert werden soll. Das Parlament stimmte dem neuen Reglement einstimmig zu.
Eine der Änderungen betrifft die Kündigungsfrist. Neu wird nicht mehr nach Dienstjahren, sondern nach Funktion unterschieden. Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Worb haben grundsätzlich keine sechsmonatige Kündigungsfrist mehr.
Bei Abteilungsleitern beträgt sie nach neuem Reglement nach wie vor sechs Monate, bei den übrigen Mitarbeitern nur noch drei Monate.
Neu kann Mitarbeitern auch eine Abfindung ausgerichtet werden. Dies vor allem dann, wenn eine Stelle aufgehoben wird. Der Gemeinderat schlägt vor, die Abfindung auf maximal sechs Monatsgehälter festzulegen. In Härtefällen soll gar ein ganzes Jahresgehalt ausbezahlt werden können.
Ab Januar entfällt bei guter Leistung der automatische Lohnaufstieg um eine Gehaltsstufe. Zudem reduziert sich der Gehaltsaufstieg pro Stufe auf 0,75 Prozent des Grundlohns – bisher waren es 1,5 Prozent. Galten insgesamt 40 Gehaltsstufen, werden es neu 80 sein.
Die SP-Fraktion warnte gestern Abend in der Parlamentsdebatte davor, durch das neue Besoldungssystem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benachteiligen. Sie stellte erfolgreich den Antrag, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Schaffung von Teilzeitstellen gefördert werden soll. Das Parlament stimmte dem neuen Reglement einstimmig zu.