Worb - Bub überfahren: Rentner schuldig gesprochen
2011 starb in Worb ein 10-jähriger Bub, als er einen Fussgängerstreifen überqueren wollte. Der Unfallverursacher fuhr ohne anzuhalten weiter. Nun hat ein Berner Gericht einen 73-jährigen Rentner der fahrlässigen Tötung des 10-jährigen schuldig gesprochen.
cla, Berner Zeitung BZ
Ein 73-jähriger Rentner trägt die Schuld am Tod eines Buben 2011 auf einem Fussgängerstreifen in Worb. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat den Mann am Donnerstag der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Mann aus der Region Bern wegen fahrlässiger Tötung und mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Monaten.
Der Rentner war stark betrunken unterwegs, als er am 2. November 2011 abends den Unfall verursachte. Die Polizei errechnete für den Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,79 Gewichtspromillen. Sie stoppte den Mann rund zwei Stunden nach dem Unfall, als er nach weiterem Alkoholgenuss nach Worb zurückfuhr.
Gerichtspräsident Daniel Gerber sprach am Donnerstag bei der Urteilseröffnung in Bern von «ganz grober, bewusster Fahrlässigkeit» an der Grenze zum Eventualvorsatz. «Nur mit viel Glück gab es auf dieser Trunkenheitsfahrt keine weiteren Opfer».
Aufgrund von drei belastenden Zeugenaussagen, den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten und aufgrund von zwei Gutachten gebe es aber «nicht den geringsten Zweifel» an der Schuld des 73-jährigen. Der Unfall trug dazu bei, dass der Kanton Bern Anfang 2012 sämtliche 3100 Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen auf ihre Sicherheit hin überprüfen liess.
«Erhebliches Alkoholproblem»
Der Rentner hatte nach dem Unfall zuerst bestritten, überhaupt durch Worb gefahren zu sein. Später gab er es zu und sagte auch, in Worb ein «Rumpeln» bemerkt zu haben. Er habe dies aber nicht als Unfall wahrgenommen.
Vor Gericht sagte er, er wisse nicht, wer den Unfall verursacht habe. «Das möchte ich auch wissen». Das Urteil nahm er mit gesenktem Kopf und ohne äusserlich sichtbare Regung auf.
Laut Gerichtspräsident Gerber muss die fahrlässige Tötung in Worb allein mit 30 Monaten Haft sanktioniert werden. Die übrigen 10 Monate gehen auf die Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes zurück. Auch eine frühere Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand wirkte sich strafverschärfend aus.
Laut Gerber hatte der Rentner am Nachmittag des Unfalltags Streit mit seiner Partnerin und war frustriert. Ausserdem habe der Mann Ende 2011 «ein ganz erhebliches Alkoholproblem gehabt».
Verfahren könnte Untersuchungen beeinflussen
Umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen führten zur Anklage des Mannes im Februar dieses Jahres und nun zur Verurteilung. So untersuchte das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern anhand von dreidimensionalen Aufnahmen des Autos des Rentners und des verunglückten Knaben die am Wagen festgestellten Dellen.
Es stellte unter anderem fest, dass die Spuren am Auto mit der Form des Trottinetts übereinstimmen. Ausgehend von diesen Untersuchungen fand der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern dann Mikrospuren von gleicher Beschaffenheit wie das Material des Trottinetts auf dem Auto des Rentners und umgekehrt. Eine solche gegenseitige Spurenübertragung sei selten und habe eine hohe Aussagekraft, sagte ein Kriminaltechniker vor Gericht.
Erst nach Vorliegen des sogenannten morphometrisch-rekonstruktiven Gutachtens des IRM suchten die Berner Kriminaltechniker an der richtigen Stelle. Das wird laut dem Berner Staatsanwalt Cesar Lopez dazu führen, dass in Zukunft unter Umständen solche Gutachten in Strafuntersuchungen früher in Auftrag gegeben werden als bisher.
Laut Lopez wurden diese Gutachten bisher jeweils am Schluss erstellt, nach dem Sammeln aller Beweismittel. Das Verfahren um den Unfall in Worb könnte also künftige Strafuntersuchungen beeinflussen.
Lopez hatte am Prozess eine Freiheitsstrafe von 46 Monaten verlangt, die Verteidigung einen Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Es bestünden zu viele Zweifel an der Schuld des Rentners.
Berufung offen
Der Anwalt des Rentners, Peter Saluz, sagte nach Prozessende, er werde sicher Berufung anmelden. Ob er die Berufung nach Vorliegen der Urteilsbegründung auch bestätigen werde, sei offen.
Lopez sagte, er sei zufrieden mit dem Urteil und gehe nicht von einem Weiterzug des Urteils aus. Er werde aber Anschlussberufung einlegen, falls die Verteidigung das Urteil weiterziehe.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Mann aus der Region Bern wegen fahrlässiger Tötung und mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Monaten.
Der Rentner war stark betrunken unterwegs, als er am 2. November 2011 abends den Unfall verursachte. Die Polizei errechnete für den Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,79 Gewichtspromillen. Sie stoppte den Mann rund zwei Stunden nach dem Unfall, als er nach weiterem Alkoholgenuss nach Worb zurückfuhr.
Gerichtspräsident Daniel Gerber sprach am Donnerstag bei der Urteilseröffnung in Bern von «ganz grober, bewusster Fahrlässigkeit» an der Grenze zum Eventualvorsatz. «Nur mit viel Glück gab es auf dieser Trunkenheitsfahrt keine weiteren Opfer».
Aufgrund von drei belastenden Zeugenaussagen, den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten und aufgrund von zwei Gutachten gebe es aber «nicht den geringsten Zweifel» an der Schuld des 73-jährigen. Der Unfall trug dazu bei, dass der Kanton Bern Anfang 2012 sämtliche 3100 Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen auf ihre Sicherheit hin überprüfen liess.
«Erhebliches Alkoholproblem»
Der Rentner hatte nach dem Unfall zuerst bestritten, überhaupt durch Worb gefahren zu sein. Später gab er es zu und sagte auch, in Worb ein «Rumpeln» bemerkt zu haben. Er habe dies aber nicht als Unfall wahrgenommen.
Vor Gericht sagte er, er wisse nicht, wer den Unfall verursacht habe. «Das möchte ich auch wissen». Das Urteil nahm er mit gesenktem Kopf und ohne äusserlich sichtbare Regung auf.
Laut Gerichtspräsident Gerber muss die fahrlässige Tötung in Worb allein mit 30 Monaten Haft sanktioniert werden. Die übrigen 10 Monate gehen auf die Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes zurück. Auch eine frühere Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand wirkte sich strafverschärfend aus.
Laut Gerber hatte der Rentner am Nachmittag des Unfalltags Streit mit seiner Partnerin und war frustriert. Ausserdem habe der Mann Ende 2011 «ein ganz erhebliches Alkoholproblem gehabt».
Verfahren könnte Untersuchungen beeinflussen
Umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen führten zur Anklage des Mannes im Februar dieses Jahres und nun zur Verurteilung. So untersuchte das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern anhand von dreidimensionalen Aufnahmen des Autos des Rentners und des verunglückten Knaben die am Wagen festgestellten Dellen.
Es stellte unter anderem fest, dass die Spuren am Auto mit der Form des Trottinetts übereinstimmen. Ausgehend von diesen Untersuchungen fand der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern dann Mikrospuren von gleicher Beschaffenheit wie das Material des Trottinetts auf dem Auto des Rentners und umgekehrt. Eine solche gegenseitige Spurenübertragung sei selten und habe eine hohe Aussagekraft, sagte ein Kriminaltechniker vor Gericht.
Erst nach Vorliegen des sogenannten morphometrisch-rekonstruktiven Gutachtens des IRM suchten die Berner Kriminaltechniker an der richtigen Stelle. Das wird laut dem Berner Staatsanwalt Cesar Lopez dazu führen, dass in Zukunft unter Umständen solche Gutachten in Strafuntersuchungen früher in Auftrag gegeben werden als bisher.
Laut Lopez wurden diese Gutachten bisher jeweils am Schluss erstellt, nach dem Sammeln aller Beweismittel. Das Verfahren um den Unfall in Worb könnte also künftige Strafuntersuchungen beeinflussen.
Lopez hatte am Prozess eine Freiheitsstrafe von 46 Monaten verlangt, die Verteidigung einen Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Es bestünden zu viele Zweifel an der Schuld des Rentners.
Berufung offen
Der Anwalt des Rentners, Peter Saluz, sagte nach Prozessende, er werde sicher Berufung anmelden. Ob er die Berufung nach Vorliegen der Urteilsbegründung auch bestätigen werde, sei offen.
Lopez sagte, er sei zufrieden mit dem Urteil und gehe nicht von einem Weiterzug des Urteils aus. Er werde aber Anschlussberufung einlegen, falls die Verteidigung das Urteil weiterziehe.