Worb - Bildungsreglement beschlossen

Das Worber Gemeindeparlament hat mit 25 zu 8 Stimmen das neue Bildungsreglement verabschiedet. Die SVP prüft das Referendum gegen das Reglement, weil sie in den Aussenorten die Mindestzahl der Schüler für Klassenschliessungen senken möchte.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Gemeinderätin Franziska Fritschy (FDP), Vorsteherin des Departementes Bildung, erklärte dem Parlament, mit dem neuen Bildungsreglement wolle die Gemeinde Worb ihre Erlasse an das revidierte bernische Volksschulgesetz anpassen. Zudem solle das Bildungsreglement – gemäss gemeinderätlicher Bildungsstrategie – das bisherige Schul- und Kindergartenreglement ersetzen.

Für die Klassen in den Aussenorten Richigen, Enggistein und Vielbringen gibt es in dem Reglement besondere Bestimmungen. Die Klassen werden geführt, solange an diesen Orten auf absehbare Zeit voraussichtlich mindestens 15 schulpflichtige Kinder der 1. bis 6. Klasse ansässig sind und die öffentliche Schule besuchen.

Im Parlament kam die frühere Diskussion um die Worber Aussenschulen wieder auf. SVP und EDU monierten, dem in der Volksabstimmung zum Ausdruck gebrachten Wählerwillen müsse Rechnung getragen werden. In den Aussenorten seien Klassen weiterzuführen, solange 13 Schüler die Schule besuchten. Das Parlament lehnte diesen und andere Anträge der SVP ab.

Gemeinderätin Franziska Fritschy sagte dem Parlament, der Gemeinderat wolle vor der nächsten Revision des Volksschulgesetzes keine weiteren Klassen schliessen. Die nächste Gesetzesänderung ist für 2012 geplant. Für die Öffnung und Schliessung von Klassen ist gemäss dem neuen Reglement der Gemeinderat zuständig.

Das neue Bildungsreglement ermöglicht einen begrenzten Austausch von Schülerinnen und Schülern sowohl in die Klassen der Aussenorte als auch umgekehrt nach Rüfenacht oder Worb. Zuständig dafür ist die Bildungskommission.

Die Bildungskommission soll 7 bis 9 Mitglieder umfassen und vom Gemeinderat gewählt werden. Die Bildungskommission ersetzt die bisherigen drei Schul- und Kindergartenkommissionen. Der Gemeinderat schreibt: „Die Bildungskommission setzt sich parteipolitisch zusammen, weil die Kommission keine operativen, sondern nur noch strategische und politische Aufgaben hat.“

Die Schulleitungspersonen werden neu auf Antrag der Bildungskommission vom Gemeinderat angestellt. Der Gemeinderat wählt zudem aus jedem Schulkreis eine Person der Schulleitung in die Geschäftsleitung der Schulleitungen und bestimmt aus diesen drei Personen den Vorsitz. Die Schulleiterinnen und Schulleiter unterstehen dem Gemeindepräsidenten.

Im Parlament wurde das neue Bildungsreglement von FDP („einheitliche Regelung für die ganze Gemeinde““), SP („Professionalisierung der Bildungspolitik“), EVP ("klar, verständlich, detailliert") und Grünen („gute Qualität“) unterstützt.

Nach der Ablehnung ihrer Anträge kündigte die SVP an, das Referendum gegen das neue Gesetz zu prüfen.

www.worb.ch

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Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 07.12.2009
Geändert: 08.12.2009
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