Wegen Hitze und Trockenheit: Münsingen feiert 1. August mit Pool statt Feuer
Die Gemeinde Münsingen verzichtet am 1. August auf Feuer und Fackelumzug und bietet ein Alternativprogramm mit Pool und Disco auf dem Schlossgutplatz. Auch andere Gemeinden der Region ziehen Konsequenzen aus der Trockenheit.
Trotz grosser Trockenheit und Waldbrandgefahr hat der Kanton Bern im Hinblick auf die Bundesfeiern heute und morgen kein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Verboten sind Feuer und Feuerwerk im Wald oder in Waldesnähe. Ausserdem ist die Bevölkerung aufgerufen, privates Feuerwerk nicht auf offenem (und trockenem) Feld, sondern nur auf befestigtem Untergrund, wie etwa Parkplätzen abzubrennen.
Münsingen: Pool statt Feuer
Viele Gemeinden gehen aber weiter und verzichten ganz auf ein 1. Augustfeuer und rufen die Bevölkerung auf, auch im privaten Garten auf Feuerwerk zu verzichten. So hat Münsingen etwa entschieden sowohl an der eigenen Feier, wie auch an jenen der Ortsteile Tägertschi und Trimstein kein Augustfeuer zu entfachen und auf die Fackelumzüge zu verzichten. Allerdings bietet die Gemeinde als Alternativprogramm Pool-, Bar- und Discobetrieb auf dem Schlossgutplatz an. Die Feiern in Tägertschi und Trimstein finden am gewohnten Ort statt.
Auch Stettlen geht weiter als der Kanton und hat Augustfeuer und Fackelumzug abgesagt. Obwohl ein Verbot von Feuer oder Feuerwerk im Privatgarten durch die Gemeinde nicht zulässig ist, richtet der Gemeinderat gemäss Communiqué einen "dringenden Appell" an die Bevölkerung, jegliches Abbrennen von Feuerwerk und das Entfachen von offenen Feuern zu unterlassen. "Die Windverhältnisse und die Nähe der Wälder in der Gemeinde bieten ein zu hohes Brandrisiko", heisst es weiter.
Bundesfeiern ohne Lampionumzüge
Eine Umfrage von BERN-OST bei den anderen Gemeinden der Region ergab, dass fast alle weder Feuer noch Umzug oder Feuerwerk, zumindest auf dem offiziellen Festplatz, zulassen. Die meisten appellieren, so wie Stettlen, zudem an die Bevölkerung, auch bei privaten Feiern Vorsicht walten zu lassen.
Worb und Vechigen halten am Programm fest
Nicht auf ihren Lampion- und Fackelumzug verzichten müssen einzig die Worber und Rubiger Kinder. Die Gemeinde Worb gibt bekannt, dass der Umzug nicht in Waldnähe sei und deshalb stattfinde. In Rubigen gibt es kein Feuer, Feuerwerk kann aber am 31. Juli auf einem von der Feuerwehr kontrollierten Gelände beim Schulhaus zeitlich beschränkt abgebrannt werden. Ansonsten sind Feuer und Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
Auch die Gemeinde Vechigen will nicht ganz auf Feuer verzichten. An der offiziellen Feier der Gemeinde am Mittwoch Vormittag sind zwar weder Feuer noch Feuerwerk geplant. Die beiden inoffiziellen Feiern am Abend, auf dem Hubel und in Schönbrunnen, finden aber mit Feuer statt. "Das ist mit der Feuerwehr abgesprochen und es wurden auch entsprechende Massnahmen ergriffen", sagt Gemeindepräsident Walter Schilt.
[i] Die meisten Gemeinden informieren auf ihrer Webseite über das teilweise Feuerverbot des Kantons und dessen Auswirkungen auf die Bundesfeier.