Vechigen - Rückstellung „Zivilschutzraumersatzabgabe“ wird aufgelöst
mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Die Gemeinde Vechigen hat hinsichtlich der vorgeschriebenen öffentlichen und privaten Schutzraumplätze eine Deckung von 120 Prozent. Damit kann die Gemeinde die Rückstellung der Zivilschutzraumersatzabgaben in der Höhe von 585‘214 Franken auflösen.
Dieser Betrag wird gemäss einer Medienmitteilung als ausserordentlicher Ertrag in der Laufenden Rechnung 2002 verbucht und verbessert das Ergebnis entsprechend. Gemäss den Weisungen der Oberbehörden dürfen die frei werdenden Mittel ausdrücklich nicht zweckgebunden verwendet werden. Eine "Gutschrift" für Zivilschutz- oder Wehrdienstbelange ist somit ausgeschlossen.
Die gesetzliche Pflicht zur Entrichtung von Schutzraumersatzabgaben besteht unabhängig von der obigen Transaktion weiter.
Dieser Betrag wird gemäss einer Medienmitteilung als ausserordentlicher Ertrag in der Laufenden Rechnung 2002 verbucht und verbessert das Ergebnis entsprechend. Gemäss den Weisungen der Oberbehörden dürfen die frei werdenden Mittel ausdrücklich nicht zweckgebunden verwendet werden. Eine "Gutschrift" für Zivilschutz- oder Wehrdienstbelange ist somit ausgeschlossen.
Die gesetzliche Pflicht zur Entrichtung von Schutzraumersatzabgaben besteht unabhängig von der obigen Transaktion weiter.