Vechigen - Halbamt für den Präsidenten
In Vechigen wird das Organisationsreglement revidiert. Jetzt können die Parteien und Kommissionen dazu Stellung nehmen.
pd/kle/Berner Zeitung BZ
Das heutige gültige Organisationsreglement der Gemeinde Vechigen ist zehn Jahre alt. Seit 1999 wurden vier Teilrevisionen vorgenommen. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Totalrevision des Organisationsreglementes für die Gemeindeversammlung vom Juni 2010 vorzubereiten.
Revidiert wird unter anderem auch das Entschädigungsreglement. Dabei steht auch die Einführung einer Teilanstellung des Gemeindepräsidenten zur Debatte, teilt der Gemeinderat mit. Zur Diskussion steht ein Halbamt. Der jetzige Amtsinhaber Walter Schilt (SVP) arbeitet nebenamtlich.
Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni dieses Jahres hatte den Vechiger Gemeinderat beauftragt, innert einem Jahr die geltende Regelung der Entschädigungen und die Führungsstruktur zu überprüfen.
Mitwirkung bis Februar
Der Gemeinderat hat diese Erlasse beraten und erfragt nun die Meinung dazu. Die Vechiger Parteien und die Kommissionen haben Gelegenheit, sich zum Organisations- und Entschädigungsreglement zu äussern.
Das Vernehmlassungsverfahren wird bis Mitte Februar 2010 dauern. Gleichzeitig werden diese Erlasse dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht.
Revidiert wird unter anderem auch das Entschädigungsreglement. Dabei steht auch die Einführung einer Teilanstellung des Gemeindepräsidenten zur Debatte, teilt der Gemeinderat mit. Zur Diskussion steht ein Halbamt. Der jetzige Amtsinhaber Walter Schilt (SVP) arbeitet nebenamtlich.
Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni dieses Jahres hatte den Vechiger Gemeinderat beauftragt, innert einem Jahr die geltende Regelung der Entschädigungen und die Führungsstruktur zu überprüfen.
Mitwirkung bis Februar
Der Gemeinderat hat diese Erlasse beraten und erfragt nun die Meinung dazu. Die Vechiger Parteien und die Kommissionen haben Gelegenheit, sich zum Organisations- und Entschädigungsreglement zu äussern.
Das Vernehmlassungsverfahren wird bis Mitte Februar 2010 dauern. Gleichzeitig werden diese Erlasse dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht.