Vechigen - Anstellung von Hilfslehrkräften entpuppte sich als illegal
Vechigen hätte ein Jahr lang Hilfslehrkräfte beschäftigen und bezahlen wollen. Der Kanton erlaubt dies nicht.
Gerne hätten die Vechiger Gemeindebehörden ihren Kindergartenlehrkräften ein Jahr lang unter die Arme gegriffen. Und zwar, indem der Gemeinderat bereit gewesen wäre, vier Quartale lang die Anstellung von Hilfslehrkräften aus der Gemeindekasse zu finanzieren. Und zwar der grossen Kindergartenklassen wegen. Anstatt eine fünfte Kindergartenklasse in einem baulichen Provisorium zu eröffnen und so die Grössen der einzelnen Klassen zu verringern, wollte sich die Gemeinde ein Jahr länger Zeit nehmen für die Schulraumplanung, den Lehrkräften dafür aber Hilfspersonen zur Seite stellen. Diese, so die Idee, würden den Kindergärtnerinnen in den grossen Klassen zur Hand gehen.
Doch nun hat sich die unkonventionelle Lösung als illegal entpuppt. Zwar ist ab diesem August der Einsatz von sogenannten Klassenhilfen in der Lehreranstellungsverordnung gesetzlich verankert (vgl. «Bund» von gestern) – allerdings nur, wenn sie nicht länger als ein Quartal dauert und durch den Kanton finanziert wird.
Vechigen hält sich an Vorgaben
«Unsere Lösung hat sich tatsächlich als nicht durchführbar entpuppt», sagt der Vechiger Bildungsvorsteher Kaspar Stocker (SP) auf Anfrage. «Wir sind nun mit den Verantwortlichen des Kantons zusammengesessen und konnten das Problem in gutem Einvernehmen lösen. Wir werden uns jetzt an den vom Kanton vorgegebenen Rahmen halten», so Stocker.
Mit einer Ausnahme: Anstatt für nur ein Quartal, wie dies vorgesehen wäre, werden die vier bereits angestellten Hilfspersonen in den vier Kindergärten nun zwei Quartale lang beschäftigt. Und: Bezahlt werden die Hilfslehrkräfte nun durch den Kanton statt durch die Gemeinde. «Ich wollte die Gemeinde nicht im Schilf stehen lassen mit den grossen Klassen. Die Kindergärten haben die Hilfe zugute, darum habe ich den Antrag auf Unterstützung für zwei Quartale gutgeheissen», sagt der zuständige Schulinspektor Rudolf Ammann dazu.