Utzigen - Ein Bauer kämpft um sein Pachtland
Der Hofverkauf eines Nachbarn hat für Kleinbauer Andreas Joss Folgen: Er war sicher, das Pachtland seiner Familie kaufen zu können. Doch nun kämpft er mit Einsprachen um das Vorkaufsrecht – und damit ums Überleben seines Betriebs.
Sandra Rutschi / Berner Zeitung BZ
Andreas Joss sitzt in der Stube seines Bauernhofes im Weiler Wuhl in Utzigen, vor sich stapelweise Papier: Statthalterbeschlüsse, Briefkorresponden-zen, Sitzungsprotokolle. «Einst kämpften wir zu dritt – mittlerweile bin ich der Einzige», sagt er. Andreas Joss kämpft um das Land, das sein Vater seit langer Zeit pachtet. Es handelt sich um 1,57 Hektaren, kein besonders grosses Stück Land. «Doch ohne dieses Stück erhalte ich weniger Direktzahlungen – und muss meinen Betrieb schliessen», sagt der Kleinbauer. Besitzer des Landes ist ein Nachbar, der seit mehr als 35 Jahren nicht mehr selber Landwirtschaft betrieben hat. Dieser ältere Herr wurde 2009 pflegebedürftig und erhielt einen Beistand. Bald ging es darum, dessen Land und Haus zu verkaufen. Diese Aufgabe übernahm der Sozialdienst Stettlen-Vechigen. Deren Leiterin ist Susanne von Steiger, die auch Beiständin des älteren Herrn ist.
Sozialdienst bestätigte das Vorkaufsrecht
Das Land ist zu drei Stücken auf drei Pächter aufgeteilt. Die drei Pächter, darunter die Familie Joss, gingen davon aus, für das von ihnen bewirtschaftete Landstück ein Vorkaufsrecht zu haben. «So will es das bäuerliche Bodenrecht», sagt Joss. Den Höchstpreis, den ein Verkäufer für den Quadratmeter Landwirtschaftsland in dieser Region verlangen darf, habe der Statthalter auf 4 Franken limitiert, die Vormundschaftsbehörde wollte 5 Franken. Den Preis von 4 Franken waren die drei Pächter bereit zu bezahlen. In einem Brief vom September 2010, der dieser Zeitung vorliegt, bestätigt Sozialdienstleiterin von Steiger den Pächtern dieses Vorkaufsrecht. Lange Zeit hörte Joss nichts mehr von der Gemeinde, die nun das Haus mit 60 Aren Umschwung vom Rest des Landes abparzellieren wollte, um es so dem Meistbietenden zu verkaufen. Eine der Mitbieterinnen war Karin Montigel, die Partnerin von Andreas Joss. Ihre Mutter lebt im benachbarten Altersheim, und die Baslerin wollte in die Nähe von Partner und Mutter ziehen. Bei der dritten Bietrunde jedoch fiel Montigel raus.
Plötzlich soll das Land mitverkauft werden
Fast ein Jahr später erfuhr Joss durch Zufall, dass die Behörde entschieden und den Zuschlag ein Käufer namens «Stettler» erhalten habe. Er fragte seinen Nachbarn Stettler, von dem er wusste, dass er sich auch für das Haus interessiert hatte, ob er den Zuschlag erhalten habe. Von ihm erfuhr Joss: Der neue Käufer soll nicht nur den Hof mit Umschwung, sondern auch das ganze Land erhalten – das Land, auf dem die drei Pächter ihr Vorkaufsrecht geltend machten. Die drei Pächter schickten daraufhin am 1. Oktober 2011 einen eingeschriebenen Brief an den Sozialdienst Stettlen-Vechigen und baten um Information. «Wir bitten Sie, uns den Stand der Dinge bekannt zu geben, da wir alle drei auf dem Vorkaufsrecht beharren», steht in dem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt. Sozialdienstleiterin von Steiger schlug eine Aussprache zwischen den Pächtern, den Rechtsexperten, ihr selber und den Behördenmitgliedern vor. Im Protokoll dieser Aussprache steht: «Der Brief der Beiständin an die Pächter, worin steht, dass sie Vorkaufsrecht hatten, war ein Fehler der Beiständin.» Nur einer der drei Pächter habe das Vorkaufsrecht. Denn laut bäuerlichem Bodenrecht müsse ein Pächter das Land mindestens sechs Jahre gepachtet haben, damit dieses Vorkaufsrecht gelte. Bei Joss sei das nicht der Fall.
«Haus und Land dürfen nicht an denselben Käufer gehen»
Die beiden anderen Pächter haben sich mittlerweile mit dem künftigen Käufer des Landes und des Hauses arrangieren können. Joss indes kämpft weiter, mit einer Beschwerde gegen zwei Entscheide des Regierungsstatthalteramts. In seiner Beschwerde zeigt er, in welchem Zusammenhang die Abparzellierung des Grundstückes und der Erwerb des Hofes stehen: «Mit dem geplanten Verkauf des Grundstückes und der abparzellierten Fläche mit Gebäuden an die gleiche Familie umgeht die Vormundschaftsbehörde das bäuerliche Bodenrecht und missachtet das Vorkaufsrecht der Pächter», schreibt Joss. Laut dem bäuerlichen Bodenrecht dürfe eine abparzellierte Parzelle, die nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt ist, nicht wie-der landwirtschaftlich genutzt werden. Joss schreibt weiter, die Vormundschaftsbehörde wolle das Land dem neuen Käufer für 3.55 Franken verkaufen– ursprünglich waren es noch 5 Franken pro Quadratmeter. «Die Behörde will eine möglichst hohe Summe für das Gesamte, für Land und Haus. Wenn sie nun den Landpreis runterdrücken, dann kommt das Haus an sich teurer zu stehen», schlussfolgert Joss. So teuer, dass es sich andere Interessenten wie etwa seine Partnerin nicht mehr leisten könnten.
Wer genau ist nun der richtige Pächter?
Joss hat Anlass zur Hoffnung. Denn in den Briefen vom Kanton wird stets sein Vater Friedrich als Pächter bezeichnet. Vater und Sohn arbeiten gemeinsam auf dem Hof – und unterschrieben auch gemeinsam die Beschwerde beim Kanton. «Wenn mein Vater noch immer als Pächter des Landes gilt, so ist keine Frage, dass er das Vorkaufsrecht hat», sagt Joss.
Sozialdienstleiterin und Beiständin Susanne von Steiger nimmt zum vorliegenden Fall keine Stellung und verweist stattdessen auf den Vechiger Gemeindepräsidenten Walter Schilt (SVP). Dieser verweist auf das laufende Verfahren und äussert sich nicht dazu.
Sozialdienst bestätigte das Vorkaufsrecht
Das Land ist zu drei Stücken auf drei Pächter aufgeteilt. Die drei Pächter, darunter die Familie Joss, gingen davon aus, für das von ihnen bewirtschaftete Landstück ein Vorkaufsrecht zu haben. «So will es das bäuerliche Bodenrecht», sagt Joss. Den Höchstpreis, den ein Verkäufer für den Quadratmeter Landwirtschaftsland in dieser Region verlangen darf, habe der Statthalter auf 4 Franken limitiert, die Vormundschaftsbehörde wollte 5 Franken. Den Preis von 4 Franken waren die drei Pächter bereit zu bezahlen. In einem Brief vom September 2010, der dieser Zeitung vorliegt, bestätigt Sozialdienstleiterin von Steiger den Pächtern dieses Vorkaufsrecht. Lange Zeit hörte Joss nichts mehr von der Gemeinde, die nun das Haus mit 60 Aren Umschwung vom Rest des Landes abparzellieren wollte, um es so dem Meistbietenden zu verkaufen. Eine der Mitbieterinnen war Karin Montigel, die Partnerin von Andreas Joss. Ihre Mutter lebt im benachbarten Altersheim, und die Baslerin wollte in die Nähe von Partner und Mutter ziehen. Bei der dritten Bietrunde jedoch fiel Montigel raus.
Plötzlich soll das Land mitverkauft werden
Fast ein Jahr später erfuhr Joss durch Zufall, dass die Behörde entschieden und den Zuschlag ein Käufer namens «Stettler» erhalten habe. Er fragte seinen Nachbarn Stettler, von dem er wusste, dass er sich auch für das Haus interessiert hatte, ob er den Zuschlag erhalten habe. Von ihm erfuhr Joss: Der neue Käufer soll nicht nur den Hof mit Umschwung, sondern auch das ganze Land erhalten – das Land, auf dem die drei Pächter ihr Vorkaufsrecht geltend machten. Die drei Pächter schickten daraufhin am 1. Oktober 2011 einen eingeschriebenen Brief an den Sozialdienst Stettlen-Vechigen und baten um Information. «Wir bitten Sie, uns den Stand der Dinge bekannt zu geben, da wir alle drei auf dem Vorkaufsrecht beharren», steht in dem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt. Sozialdienstleiterin von Steiger schlug eine Aussprache zwischen den Pächtern, den Rechtsexperten, ihr selber und den Behördenmitgliedern vor. Im Protokoll dieser Aussprache steht: «Der Brief der Beiständin an die Pächter, worin steht, dass sie Vorkaufsrecht hatten, war ein Fehler der Beiständin.» Nur einer der drei Pächter habe das Vorkaufsrecht. Denn laut bäuerlichem Bodenrecht müsse ein Pächter das Land mindestens sechs Jahre gepachtet haben, damit dieses Vorkaufsrecht gelte. Bei Joss sei das nicht der Fall.
«Haus und Land dürfen nicht an denselben Käufer gehen»
Die beiden anderen Pächter haben sich mittlerweile mit dem künftigen Käufer des Landes und des Hauses arrangieren können. Joss indes kämpft weiter, mit einer Beschwerde gegen zwei Entscheide des Regierungsstatthalteramts. In seiner Beschwerde zeigt er, in welchem Zusammenhang die Abparzellierung des Grundstückes und der Erwerb des Hofes stehen: «Mit dem geplanten Verkauf des Grundstückes und der abparzellierten Fläche mit Gebäuden an die gleiche Familie umgeht die Vormundschaftsbehörde das bäuerliche Bodenrecht und missachtet das Vorkaufsrecht der Pächter», schreibt Joss. Laut dem bäuerlichen Bodenrecht dürfe eine abparzellierte Parzelle, die nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt ist, nicht wie-der landwirtschaftlich genutzt werden. Joss schreibt weiter, die Vormundschaftsbehörde wolle das Land dem neuen Käufer für 3.55 Franken verkaufen– ursprünglich waren es noch 5 Franken pro Quadratmeter. «Die Behörde will eine möglichst hohe Summe für das Gesamte, für Land und Haus. Wenn sie nun den Landpreis runterdrücken, dann kommt das Haus an sich teurer zu stehen», schlussfolgert Joss. So teuer, dass es sich andere Interessenten wie etwa seine Partnerin nicht mehr leisten könnten.
Wer genau ist nun der richtige Pächter?
Joss hat Anlass zur Hoffnung. Denn in den Briefen vom Kanton wird stets sein Vater Friedrich als Pächter bezeichnet. Vater und Sohn arbeiten gemeinsam auf dem Hof – und unterschrieben auch gemeinsam die Beschwerde beim Kanton. «Wenn mein Vater noch immer als Pächter des Landes gilt, so ist keine Frage, dass er das Vorkaufsrecht hat», sagt Joss.
Sozialdienstleiterin und Beiständin Susanne von Steiger nimmt zum vorliegenden Fall keine Stellung und verweist stattdessen auf den Vechiger Gemeindepräsidenten Walter Schilt (SVP). Dieser verweist auf das laufende Verfahren und äussert sich nicht dazu.