Überbauung "Chriseggle": Verwaltungsgericht stützt Gemeinde Oberdiessbach

Das Verwaltunggericht hat entschieden, dass die Bau- und Verkehrsdirektion die Baubewilligung für die Siedlung "Chriseggle" zu Unrecht nicht erteilt hat.

pd/abu, info@bern-ost.ch

Das Verwaltungsgericht hat am 21. Mai die Beschwerde der Bauherrschaft im Zusammenhang mit der verweigerten Baubewilligung auf der "Chriseggle" mehrheitlich gutheissen. Der abschlägige Entscheid der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion wurde aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

 

Das Verwaltungsgericht stützt damit die Haltung der Gemeinde und des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland, die sich für die Baubewilligung ausgesprochen hatten.

 

"Lückenhaft, unausgewogen und einseitig"

Laut Mitteilung der Gemeinde hält das Verwaltungsgericht im Urteil fest, dass die Ausführungen der Baudirektion sowie der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) lückenhaft, unausgewogen und einseitig seien. Im Weiteren seien weder kantonale noch kommunale Gestaltungsvorschriften verletzt worden und auch kein überwiegend öffentliches Interesse an einer ästhetikbedingten Reduktion der Nutzungsmasse vorhanden. Der Bauabschlag durch die Baudirektion sei darum unbegründet.

 

Der Gemeinderat von Oberdiessbach begrüsst das Urteil und hofft gemäss Mitteilung auf eine rasche Neubeurteilung des Baugesuchs durch die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion.

 

Auf der Bauparzelle "Chriseggle" sind sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 40 Wohneinheiten und einer Einstellhalle geplant. Bauherrschaft ist


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Erstellt: 03.06.2021
Geändert: 03.06.2021
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