Stettlen - Verwirrung um Wahlzettel für Gemeindewahlen
In der Gemeinde Stettlen ist Verwirrung entstanden um die Wahlzettel für die Gemeindewahlen vom 25. November. Der Gemeinderat versucht, mir der nachstehenden Mitteilung Klarheit zu schaffen.
mgt / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
"Die Stimmberechtigten der Gemeinde Stettlen haben kurz hintereinander zwei Wahlcouverts erhalten. Die vorgedruckten Wahlzettel im ersten Couvert (mit der Stimmkarte) sind gültig und können verwendet werden. Sie können unverändert eingelegt oder handschriftlich verändert werden. Hingegen entspricht der als amtlich bezeichnete Wahlzettel mit den leeren Linien nicht dem Wahlreglement. Bitte diesen leeren Wahlzettel nicht mehr verwenden! Bereits so abgegebene (briefliche) Stimmen werden jedoch ebenfalls gezählt.
Der Nachversand im zweiten Couvert enthält die richtigen amtlichen Wahlzettel. Nach Reglement sind auf dem einen alle Gemeinderatskandidaten/-kandidatinnen und auf dem anderen alle Schulkommissionskandidaten/-kandidatinnen aufzulisten.
Bitte beachten Sie die Wahlanleitung: Diese amtlichen Wahlzettel können nicht unverändert eingelegt werden, da sie mehr Namen enthalten als Sitze zu vergeben sind. Beim Gemeinderat ist 1 Name überzählig (7 Sitze, 8 Kandidierende), bei der Schulkommission sind es 4 Namen (6 Sitze, 10 Kandidierende). Es müssen also Streichungen vorgenommen werden. Gemäss Wahlreglement ist der ganze Wahlzettel ungültig, wenn mehr Namen als Sitze aufgeführt sind.
Übrigens: Die betreffende Wahlbestimmung wurde letztmals 1995 angewandt. Das Wahlreglement wird raschmöglichst überarbeitet.
Der Gemeinderat"
Der Nachversand im zweiten Couvert enthält die richtigen amtlichen Wahlzettel. Nach Reglement sind auf dem einen alle Gemeinderatskandidaten/-kandidatinnen und auf dem anderen alle Schulkommissionskandidaten/-kandidatinnen aufzulisten.
Bitte beachten Sie die Wahlanleitung: Diese amtlichen Wahlzettel können nicht unverändert eingelegt werden, da sie mehr Namen enthalten als Sitze zu vergeben sind. Beim Gemeinderat ist 1 Name überzählig (7 Sitze, 8 Kandidierende), bei der Schulkommission sind es 4 Namen (6 Sitze, 10 Kandidierende). Es müssen also Streichungen vorgenommen werden. Gemäss Wahlreglement ist der ganze Wahlzettel ungültig, wenn mehr Namen als Sitze aufgeführt sind.
Übrigens: Die betreffende Wahlbestimmung wurde letztmals 1995 angewandt. Das Wahlreglement wird raschmöglichst überarbeitet.
Der Gemeinderat"