Stettlen - Überbauungsordnung „Carpediem“ liegt auf
Das Alters- und Pflegeheim Carpediem in Stettlen soll erweitert werden. Die Überbauungsordnung kann ab Mitte Oktober auf der Gemeinde eingesehen werden.
Die kantonalen Anforderungen an Pflegeheime haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Laut Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung werden neu grössere Wohnflächen verlangt. Für das Alters- und Pflegeheim Carpediem würde dies eine Reduktion von aktuell 23 auf 9 Pflegeplätze bedeuten. Um dem entgegenzuwirken, wird eine Vergrösserung der Fläche angestrebt. Im Jahr 2012 wurden dazu zwei angrenzende Liegenschaften erworben.
Schützenswerte Liegenschaft bleibt erhalten
Auf den erworbenen Parzellen befinden sich ein als schützenswert- sowie ein als erhaltenswert eingestuftes Gebäude. Laut Bericht kann die schützenswerte Liegenschaft in das Konzept eingebaut werden. Das erhaltenswerte Gebäude soll hingegen abgebrochen werden. An seiner Stelle soll ein Neubau entstehen. Das Vorgehen erfolgt in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege.
Für die geplante Erweiterung ist eine neue Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung notwendig. Wie der Gemeinderat mitteilt, liegt diese vom 16. Oktober bis zum 16. November öffentlich auf. Die Planunterlagen können auf der Bauverwaltung eingesehen werden.