Stettlen - Neuer Vertrag mit der BKW
Die Gemeinde Stettlen hat rückwirkend auf den 1. Januar 2004 einen neuen Vertrag mit der BKW abgeschlossen. Dieser regelt die Stromversorgung sowie Bau, Betrieb und Unterhalt des Verteilnetzes auf dem Gemeindegebiet.
mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Gegenüber dem alten, 50-jährigen Vertrag ist nun die Berechnungsbasis für die Entschädigung an die Gemeinde transparenter geregelt. Mit der jährlichen Zahlung von rund 145'000 Franken erhält die BKW das Durchleitungsrecht auf Gemeindegebiet. Die Entschädigung hat sich mit der neuen Vertragsregelung im Vergleich zu den Vorjahren um rund 35'000 erhöht.
www.stettlen.ch
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