Schlosswil/Grosshöchstetten - Ehemalige Chefärzte werden entschädigt
Im Klageverfahren gegen den Gemeindeverband Bezirksspital Grosshöchstetten erhalten zwei ehemalige Chefärzte je 60'000 Franken.
Res Reinhard, info@reinhards.ch
Regierungsstatthalter Hermann Kirchhofer hat in den Klageverfahren der Chefärzte gegen den Gemeindeverband Bezirksspital Grosshöchstetten entschieden, den beiden Klägern je eine Entschädigung von 60'000 Franken zuzusprechen.
Der Regierungsrat hatte im Jahr 1999 entschieden, das Bezirksspital Grosshöchstetten per Ende 2000 zu schliessen. Aufgrund des vorzeitigen Personalabgangs musste der Spitalbetrieb jedoch bereits früher als geplant, per Ende 1999, geschlossen werden und den beiden Chefärzten war auf 30. April 2000 resp. 31. Juli 2000 gekündigt worden. Ohne den ordentlichen Spitalbetrieb war es den Chefärzten damit nicht mehr möglich, die ihnen in ihren Anstellungsverträgen zugesicherte privatärztliche Tätigkeit bis zum Ende ihrer Kündingungszeit auszuüben.
Da die beiden Chefärzte den massiven Personalabgang und damit auch die vorzeitige Schliessung mit zu verantworten hatten, wurde ihnen nicht der gesamte von ihnen geltend gemachte Schaden. Wie Regierungsstatthalter Hermann Kirchhofer BERN-OST auf Anfrage mitteilte, hatten sich die Forderungen auf je rund 120'000 Franken belaufen.
http://195.141.63.21/jgk/index_d.htm
Der Regierungsrat hatte im Jahr 1999 entschieden, das Bezirksspital Grosshöchstetten per Ende 2000 zu schliessen. Aufgrund des vorzeitigen Personalabgangs musste der Spitalbetrieb jedoch bereits früher als geplant, per Ende 1999, geschlossen werden und den beiden Chefärzten war auf 30. April 2000 resp. 31. Juli 2000 gekündigt worden. Ohne den ordentlichen Spitalbetrieb war es den Chefärzten damit nicht mehr möglich, die ihnen in ihren Anstellungsverträgen zugesicherte privatärztliche Tätigkeit bis zum Ende ihrer Kündingungszeit auszuüben.
Da die beiden Chefärzte den massiven Personalabgang und damit auch die vorzeitige Schliessung mit zu verantworten hatten, wurde ihnen nicht der gesamte von ihnen geltend gemachte Schaden. Wie Regierungsstatthalter Hermann Kirchhofer BERN-OST auf Anfrage mitteilte, hatten sich die Forderungen auf je rund 120'000 Franken belaufen.
http://195.141.63.21/jgk/index_d.htm