Schlosswil - Regionalisierung des Sozialdienstes gutgeheissen
Die Gemeindeversammlung von Schlosswil hat der Regionalisierung des Sozialdienstes zugestimmt. Ebenfalls gutgeheissen wurde die Gemeinderechnung 2003.
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Schlosswiler Rechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von 78'700 Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 119'500 Franken. Der Aufwandüberschuss wird über das Eigenkapital verbucht, welches neu 780'000 Franken beträgt.
Die Schlosswiler Gemeindeversammlung stimmte auch der Regionalisierung des Sozialdienstes zu und genehmigte das dafür notwendige Reglement. Gleichzeitig wurde die damit verbundene finanzielle Verpflichtung vom Stimmvolk bewilligt. Die für Schlosswil anfallenden Kosten werden auf jährlich knapp 9'000 Franken beziffert.
Dem regionalen Sozialdienst Konolfingen schliesst sich nicht nur Schlosswil an, sondern zehn weitere Gemeinden im Amt Konolfingen. Die Regionalisierung der Sozialdienste basiert auf der revidierten Sozialhilfegesetzgebung von 2002, welche die Professionalisierung und eine Mindestgrösse der Sozialdienste vorschreibt sowie die Aufgaben zwischen Sozialdienst und Behörde anders aufteilt.
www.schlosswil.ch
Die Schlosswiler Gemeindeversammlung stimmte auch der Regionalisierung des Sozialdienstes zu und genehmigte das dafür notwendige Reglement. Gleichzeitig wurde die damit verbundene finanzielle Verpflichtung vom Stimmvolk bewilligt. Die für Schlosswil anfallenden Kosten werden auf jährlich knapp 9'000 Franken beziffert.
Dem regionalen Sozialdienst Konolfingen schliesst sich nicht nur Schlosswil an, sondern zehn weitere Gemeinden im Amt Konolfingen. Die Regionalisierung der Sozialdienste basiert auf der revidierten Sozialhilfegesetzgebung von 2002, welche die Professionalisierung und eine Mindestgrösse der Sozialdienste vorschreibt sowie die Aufgaben zwischen Sozialdienst und Behörde anders aufteilt.
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