Schlosswil - Kriminaltourist verurteilt

Als «Kriminaltourismus» bezeichnete Gerichtspräsident Hans Reusser die Delikte des Angeklagten S. W. aus dem ehemaligen Jugoslawien. Er wurde vor dem Kreisgericht Konolfingen zu 18 Monaten Haft und Landesverweis verurteilt.

skw, Wochen-Zeitung
S. W. steht in der Schweiz nicht das erste Mal vor Gericht. So wurde der heute 44-Jährige 1992 in Chur neben einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe zu einem 15-jährigen Landesverweis verurteilt. Trotz des Verweises war S.W. in den folgenden Jahren wieder in der Schweiz unterwegs. So wurde der Angeklagte am 8. März 1994 mit einem Auto voll Diebesgut erwischt, das von Diebstählen in Burgdorf und Fraubrunnen stammte. S. W. gab diese Diebstähle zu, bestritt jedoch die Aussagen seiner beiden damaligen Mittäter, auch am Vortag bei Diebstählen in Gümligen beteiligt gewesen zu sein. Er sei erst kurze Zeit vorher in die Schweiz eingereist und habe diese Taten gar nicht begehen können. Da die beiden Mittäter ihrerseits bereits verurteilt und ausgewiesen wurden, war es am Montag an der Gerichtsverhandlung nicht mehr möglich, den Vorgang genau zu prüfen. S. W. konnten diese Diebstähle nicht nachgewiesen werden.

Auch Hehlerei und Fälschungen

Noch nicht so lange liegen die Einbrüche zurück, die S. W. zugab. Da er ausserdem Diebesgut wie Hosen und Schuhe wissentlich entgegennahm, wurde er neben Diebstahl und versuchtem Diebstahl auch der Hehlerei beschuldigt sowie dem Fälschen von Ausweisen. S. W. war 1994 fünf Tage bereits in Untersuchungshaft, von wo er aber entwich. Nach Delikten in Deutschland tauchte S. W. im Februar 2003 wieder in der Schweiz auf. Mit einem gefälschten Pass wollte er über seine Identität wegtäuschen.

Der Gerichtspräsident sprach vom Angeklagten als ein Mann, der «zur Geldbeschaffung» in die Schweiz reiste. «Wer am Tag der Einreise bereits Diebstähle begeht, kann man als Kriminaltouristen bezeichnen.» Dazu habe der Beschuldigte eine Konfrontation mit Hausbewohnern riskiert, deren Auswirkung nicht zu verharmlosen sei. «Es sei sicher mehr kriminelle Energie als sonst bei einem gewöhnlichen Diebstahl vorhanden», sagte der Gerichtspräsident. Deshalb und wegen der hohen Gefährdung für wiederholte Einbrüche verurteilte Reusser den Angeklagten zu 18 Monaten Haft unbedingt, dazu Landesverweis auf Lebenszeit sowie Übernahme der Verfahrenskosten.

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skw, Wochen-Zeitung
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Erstellt: 09.10.2003
Geändert: 09.10.2003
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