Schlosswil - Gemeinde muss Baulandreserve verkleinern

Schlosswil gehört zu den Gemeinden, welche nach neu gültigem Richtplan 2030 des Kantons Bern eine zu grosse Baulandreserve ausweist. Mit dem unüberbauten Baugebiet im Dorfkern ist die Reserve um rund einen Hektar zu hoch. Das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR hat nun die Gemeinde schriftlich aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen.

pd / str, info@bern-ost.ch

Die Raumplanung ist im Umbruch: Im Mai hat der Bundesrat den neuen Richtplan 2030 des Kantons Bern genehmigt, welcher aufgrund der Volksabstimmung vom März 2013 über die Revision des Eidg. Raumplanungsgesetzes angepasst werden musste. Laut Medienmitteilung des Gemeinderats Schlosswil wirkt sich der neue Richtplan 2030 per sofort unter anderem entscheidend auf die Baulandreserve Schlosswil aus.

Ein Hektar zuviel 

Nach nun gültigem Richtplan 2030 hat die Gemeinde Schlosswil einen Wohnbaulandbedarf von rund 0.7 Hektaren. Schlosswil verfügt aber über eine Reserve von total rund 1.7 Hektaren. Das für die Raumplanung zuständige Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung habe die Gemeinde Schlosswil nun aufgefordert, Massnahmen gegen die zu grosse Baulandreserve zu ergreifen.

Mögliche Handlungsoptionen der Gemeinde

Das heutige Bauland im Dorfkern kann laut Medienmitteilung auf der ganzen Fläche nur nach den heute gültigen Zonenvorschriften bebaut werden. Aufgrund der bisherigen Abklärungen bleibe daher fraglich, ob dies unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen umsetzbar wäre.

Mit einer Rückzonung von rund einem Hektar Bauland in die Landwirtschaftszone würden die Vorgaben des Richtplans 2030 eingehalten. Zu dieser Massnahme könne die Gemeinde Schlosswil laut Mitteilung gezwungen werden, sobald sie die kommunale Nutzungsplanung mit Einzelvorhaben oder einer Teilrevision anpassen will.


Zurzeit läuft ein Fusionsabklärungsprojekt mit der Nachbargemeinde Grosshöchstetten. Im Fall einer Fusion, welche auf 1. Januar 2018 geplant wäre, würde sich eine neue Ausgangslage ergeben. Die fusionierte Gemeinde würde gesamthaft gesehen über keine überdimensionierte Baulandreserve mehr verfügen. Dies hätte zu Folge, dass die Zonenvorschriften fürs ganze Baugebiet "Dorfkern" grundsätzlich wieder überarbeitet oder die Reserve für andere Ziele wie Abtausch, Umlegungen und weiteres eingesetzt werden könnten.

Mit einer Fusion wäre der Handlungsspielraum für Schlosswil und Grosshöchstetten am Grössten.


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pd / str, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 16.09.2016
Geändert: 16.09.2016
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